Zwecke im Recht des Verfassungsstaates
Geschichte und Theorie einer juristischen Denkfigur
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Von der teleologischen Auslegung bis zur Zweck-Mittel-Relation: Zwecke sind im Recht ubiquitär. Doch die Suche nach dem zwecksetzenden Subjekt im komplexen Rechtserzeugungsprozess des Verfassungsstaates gilt als aussichtslos. Worauf aber verweist dann die demokratische Idee vom Gesetzeszweck? Anders formuliert: Wer ist der Gesetzgeber?
Alltäglich und wie selbstverständlich arbeiten Juristen mit den Zwecken einer Norm. Zugleich irritiert der 'Zweck im Recht' seit Jhering nachhaltig Rechtstheorie und Rechtsdogmatik. So gilt etwa die Orientierung am Zweck als Chiffre für Methodensynkretismus und die Zweckmäßigkeit wird der Rechtmäßigkeit entgegengesetzt. Vor diesem Hintergrund unterzieht Thomas Wischmeyer das schwierige und facettenreiche Verhältnis des Rechts zum Zweckbegriff einer umfassenden genealogischen Rekonstruktion und einer kritischen theoretischen Analyse. Dabei zeigt sich, dass Zwecke als Thema im Verfassungsstaat nur noch im Plural buchstabiert werden können. Vor allem aber wird so erst das eigentlich praktische Problem der Rede von Zwecken im Recht sichtbar: Wer soll es sein, der rechtlich relevante Zwecke setzt? Beruht die demokratische Idee von der Rechtsetzung als Zwecksetzung auf einem intentionalen Fehlschluss? So wird die Frage nach den Zwecken im Recht zur Suche nach dem (historischen) Gesetzgeber. Thomas Wischmeyer wurde für seine Arbeit mit dem Carl-von-Rotteck-Preis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für die beste Dissertation 2014 ausgezeichnet.
Alltäglich und wie selbstverständlich arbeiten Juristen mit den Zwecken einer Norm. Zugleich irritiert der 'Zweck im Recht' seit Jhering nachhaltig Rechtstheorie und Rechtsdogmatik. So gilt etwa die Orientierung am Zweck als Chiffre für Methodensynkretismus und die Zweckmäßigkeit wird der Rechtmäßigkeit entgegengesetzt. Vor diesem Hintergrund unterzieht Thomas Wischmeyer das schwierige und facettenreiche Verhältnis des Rechts zum Zweckbegriff einer umfassenden genealogischen Rekonstruktion und einer kritischen theoretischen Analyse. Dabei zeigt sich, dass Zwecke als Thema im Verfassungsstaat nur noch im Plural buchstabiert werden können. Vor allem aber wird so erst das eigentlich praktische Problem der Rede von Zwecken im Recht sichtbar: Wer soll es sein, der rechtlich relevante Zwecke setzt? Beruht die demokratische Idee von der Rechtsetzung als Zwecksetzung auf einem intentionalen Fehlschluss? So wird die Frage nach den Zwecken im Recht zur Suche nach dem (historischen) Gesetzgeber. Thomas Wischmeyer wurde für seine Arbeit mit dem Carl-von-Rotteck-Preis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für die beste Dissertation 2014 ausgezeichnet.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung an der Universität Bielefeld.
| Erscheint lt. Verlag | 6.5.2015 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Grundlagen der Rechtswissenschaft |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 154 x 230 mm |
| Gewicht | 715 g |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | Auslegung • Finalprogramm • Gesetzesmaterialien • Normativität • Teleologische • Teleologische Auslegung |
| ISBN-13 | 9783161536144 / 9783161536144 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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