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Der Freikauf des Sklaven mit eigenem Geld – Redemptio suis nummis.

Buch | Softcover
381 Seiten
2013
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-13994-1 (ISBN)
CHF 139,85 inkl. MwSt
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Die Quellen des römischen Rechts kennen ein bemerkenswertes Geschäft: Ein Sklave kann die Freiheit erlangen, indem er einen Dritten beauftragt, ihn bei seinem Herrn zu kaufen und anschließend freizulassen. Seit dem 2. Jh. n. Chr. kann der Sklave die Freilassung sogar gerichtlich durchsetzen, sollte der Freikäufer sie nicht vornehmen. Untersucht werden Voraussetzungen und Ablauf dieses Freikaufs des Sklaven mit eigenem Geld (redemptio suis nummis).
Die antike römische Gesellschaft zeichnet sich durch das Nebeneinander von Freien und Sklaven aus. Sklaven hatten seit alter Zeit die Chance, durch Freilassung die Freiheit zu erlangen. Gegenstand der Untersuchung ist eine Möglichkeit des Sklaven, auf eigene Initiative rasch und sicher frei zu werden: Er beauftragt eine dritte Person, ihn bei seinem Herrn zu kaufen und anschließend freizulassen. Seit der Regierungszeit der Kaiser Marc Aurel und Lucius Verus (2. Jh. n. Chr.) kann der Sklave, der abredewidrig nicht freigelassen wird, seine Freiheit sogar gerichtlich durchsetzen. Voraussetzung dieses klagbaren Anspruchs war, dass der Sklave den Freikaufpreis selbst aufbrachte, der Freikäufer mithin keinen finanziellen Aufwand hatte, und der Sklave das Vorliegen eines Freikaufs beweisen konnte.

Genauer analysiert werden Voraussetzungen und Ablauf dieses Freikaufs des Sklaven mit eigenem Geld (redemptio suis nummis). Dabei werden die Zusammenhänge mit dem Sondergut des Sklaven (peculium) und dem Auftrag (mandatum) besonders berücksichtigt. Anhand einer Untersuchung der Quellen kann u.a. gezeigt werden, dass anders als bisher angenommen der Sklave mit der redemptio suis nummis auch dann frei werden kann, wenn sein Herr nicht weiß, dass der Sklave auf diesem Wege die Freiheit erlangen möchte.

Einleitung

1. Teil: Freilassung im römischen Recht

2. Teil: Freikauf mit eigenem Geld und Sondergut des Sklaven – redemptio suis nummis und peculium

1. Das Sondergut des Sklaven (peculium)
2. Verwirklichung des Freikaufs mit eigenem Geld

3. Teil: Freikauf mit eigenem Geld und Auftrag – redemptio suis nummis und mandatum

1. Der Auftrag (mandatum)
2. Der Auftrag zum Freikauf mit eigenem Geld – mandatum im Rahmen der redemptio suis nummis

4. Teil: Folgen und Motive der Vornahme eines Freikaufs mit eigenem Geld

1. Justiziabilität des Freikaufs mit eigenem Geld: constitutio der divi fratres
2. Patronatsrecht: Verhältnis zwischen Sklaven, Freikäufer und Herrn nach der Freilassung
3. Motive für die Vornahme eines Freikaufs mit eigenem Geld – Attraktivität der redemptio suis nummis

5. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse

Literaturverzeichnis und Sachregister

Quellenverzeichnis

Erscheint lt. Verlag 2.4.2013
Reihe/Serie Schriften zur Rechtsgeschichte ; 161
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 157 x 233 mm
Gewicht 510 g
Themenwelt Geschichte Teilgebiete der Geschichte Militärgeschichte
Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Recht / Steuern Rechtsgeschichte
Schlagworte Freilassung • Rechtsgeschichte • Römisches Recht • Sklaverei
ISBN-10 3-428-13994-1 / 3428139941
ISBN-13 978-3-428-13994-1 / 9783428139941
Zustand Neuware
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