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Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald. Bd. 2 (eBook)

Die schwedische Großmachtzeit bis zum Ende des Großen Nordischen Krieges 1649–1720
eBook Download: PDF
2012
LXXIX, 412 Seiten
Franz Steiner Verlag
978-3-515-10164-6 (ISBN)

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Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald. Bd. 2 -
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Das Editionsprojekt bietet eine umfassende Sammlung der Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald aus deutschen, polnischen, schwedischen und dänischen Archiven. Die Dokumente werden hier erstmals auf gesicherter Textgrundlage für die Forschung zugänglich gemacht und eingehend erläutert: Universitäts- und Fakultätsstatuten, Visitationsabschiede und ergänzende Vorschriften in ihren vielfältigen Erscheinungsformen. Eine ausführliche Einleitung gibt einen Überblick über das Ordnungs- und Normengefüge der Universität in seinen jeweiligen historischen Bezügen und beleuchtet seine Anwendung im Alltag. Das Werk leistet Grundlagenforschung für die Greifswalder Universitätsgeschichte und stellt zugleich einen wichtigen Beitrag für die vergleichende Universitätsgeschichtsforschung dar. Der zweite Band behandelt die Geschichte der Universität unter schwedischer und dänischer Herrschaft vom Westfälischen Frieden bis zum Ende des Großen Nordischen Krieges 1720.

Inhaltsverzeichnis 6
Vorwort der Herausgeber 14
Einleitung 16
Editorische Vorbemerkungen 82
1. Statuten der Medizinischen Fakultät 86
2. Die Königliche Regierung verbietet, Klagen, welche die Universität und deren Güter betreffen, vor dem Hofgericht zu verhandeln 92
3. Der Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns, Carl GustafWrangel, bestätigt die Befreiung der von Universitätsverwandten bewohnten Stadthäuser von jeglicher Steuer 93
4. Rektor und Konzil verbieten pennalistische Praktiken unter denStudenten und fordern das Ende der Auseinandersetzungen zwischen Natio Suecica und Natio Germanica 95
5. Der Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns, Carl Gustaf Wrangel, nimmt die Amtsuntertanen der Universität im Amt Eldenaunter besonderen königlichen Schutz und verbietet willkürliche Passfuhren 98
6. Statuten der Societas Germanica 100
7. Resolution der schwedischen Königin Christina über die künftige Verwaltung und Ausstattung der Universität 112
8. Die schwedische Königin Christina setzt einen Amtmann auf Eldena ein und unterstellt ihn der Aufsicht der Kuratoren der Universität 120
9. Instruktion für den Amtmann auf Eldena Joachim Döpcke 122
10. Rektor und Konzil verbieten das nächtliche Umherziehen der Studenten 124
11. Rektor und Konzil verbieten nächtliche Exzesse und Duelle 126
12. Instruktion für den Amtmann auf Eldena 128
13. Rektor und Konzil verbieten pennalistische Dienstverhältnisse 134
14. Amtspflichten des Quästors und Amtsnotars in Eldena 136
15. Instruktion für die dem Amtmann auf Eldena als Inspektoren beigeordneten Professoren 138
16. Rektor und Konzil verbieten pennalistische Dienstverhältnisse 142
17. Rektor und Konzil ermahnen die Studenten zu sittlichem Verhalten 144
18. Der Generalgouverneur und Kanzler, Carl Gustaf Wrangel, setzt Kuratoren für die Universität ein und gibt ihnen eine Instruktion 147
19. Die schwedische Königin Hedwig Eleonora erteilt der Universität eine Resolution über die künftige Verwaltung des Amtes Eldena,die Kontributionen, die Gehälter der Professoren, das Konviktoriumund die Bibliothek 152
20. Der Generalgouverneur und Kanzler der Universität, Carl Gustaf Wrangel, verbietet das Pennalwesen an der Universität Greifswald 157
21. Rektor und Konzil machen das Pennalismusedikt der Regierung bekannt und verbieten die Societas Germanica 165
22. Rektor und Konzil wiederholen das Verbot des Pennalismus 167
23. Königlicher Visitationsrezess für die Universität 170
24. Instruktion für den Amtmann auf Eldena 198
25. Der Generalgouverneur und Kanzler, Carl Gustaf Wrangel, bestätigt den Visitationsrezess für die Universität und trägt den Kuratorendie Überwachung der darin enthaltenen Bestimmungen auf 207
26. Resolution der schwedischen Königin Hedwig Eleonora betreffend die Bitten der Universität 208
27. Die Königliche Regierung verspricht der Universität die Umsetzung der Königlichen Resolution von 1670 215
28. Instruktion für den Prokurator und Structuarius 219
29. Gesetze für die Studenten 225
30. Ordnung der Oeconomie 230
31. Renovierte Ordnung der Universität 236
32. Landstände und Universität vergleichen sich über die Kontributionsfreiheit des Amtes Eldena 244
33. Vergleich zwischen Universität und Stadt über die Steuerfreiheit der akademischen Häuser 250
34. Statuten der Societas Germanica 259
35. Resolution der Königlichen Regierung auf die Bitten der Universität 269
36- Rektor und Konzil ermahnen die Studenten zur Einhaltung der Disziplin und verbieten die Störung der Gottesdienste, die Beschädigung von Gebäuden und pennalistische Dienstverhältnisse 273
37. Resolution der Königlichen Regierung auf Eingaben der Universität 275
38. Instruktion für den Oeconomus 277
39. Resolution des schwedischen Königs Karl XI. betreffend die Beschwerden der Universität und der pommerschen Geistlichkeit 284
40. Rektor und Konzil ermahnen die Studenten zur Einhaltung der Disziplin 290
41. Rektor und Konzil fordern die Studenten zu diszipliniertem Betragen in den Kirchen auf 292
42. Die Königliche Regierung regelt den Turnus der Rektorwahl 295
43. Bestallung und Instruktion des Pedellen 297
44. Rektor und Konzil verbieten den Studenten das Jagen 302
45. Disziplinarordnung für die Freitische in der Oeconomie 304
46. König Karl XI. ordnet den Rang der Professoren untereinander 309
47. Statuten der Philosophischen Fakultät 311
48. Instruktion für den Syndicus der Universität 326
49. Verordnung des Kanzlers zur Reform der Universität –Interimsverordnung 330
50. Königliche Verordnung über das Studium der Landeskinder in Greifswald 339
51. Königlicher Visitationsrezess für die Universität 342
52. Der schwedische König Karl XII. untersagt künftig die Kombination des Structuariats mit einer städtischen Ratsherrenstelle 374
53. König Karl XII. fordert die Rückzahlung der durch die Professoren entfremdeten Inskriptionsgelder an die Universitätskasse 376
54. Instruktion für den Kanzler der Universität 378
55. Der schwedische König Karl XII. verbietet, dass Studenten, die wegen Duellierens von anderen Universitäten relegiert wurden, in Greifswald immatrikuliert werden 384
56. Rektor und Konzil verbieten das Duellieren 385
57. Der Kanzler ordnet die ausnahmsweise Aussetzung des Rektorwahlturnus an 387
58. Erneuerte Instruktion für den Prokurator und Structuarius 389
59. Instruktionen für den Amtmann auf Eldena 399
60. Der schwedische König Karl XII. stattet Johann Friedrich Mayer mit dem Rang und der Autorität aus, welche die Prokanzler an schwedischen Universitäten genießen 413
61. Der Kanzler verbietet den Druck theologischer Schriften ohne vorherige Zensur durch den Prokanzler und Generalsuperintendenten 415
62. Der schwedische König Karl XII. verbietet die Verbindung von Professuren mit Adjunkturen höherer Fakultäten 417
63. Urteil der Königlichen Regierung über die Kombination des Greifswalder Stadtphysikats mit der zweiten medizinischen Professur 421
64. Rektor und Konzil verbieten nächtliche Tumulte auf Markt und Straßen 422
65. Der schwedische König Karl XII. befiehlt der Universität, ihre Statuten zu revidieren und zur Bestätigung einzureichen 425
66. König Karl XII. verleiht den Professoren einen besonderen Rang 428
67. Rektor und Konzil verbieten Fackelzüge 431
68. Rektor und Konzil untersagen den Studenten Verkleidungen und Masken 432
69. Rektor und Konzil verbieten den Professoren- und Studentendienern das Tragen von Degen 433
70. Königliche Instruktion für die Provinzialregierung 435
71. Der dänische König Friedrich IV. fordert von den Professoren einen Treueid 439
72. Die Königliche Regierung in Stralsund untersagt die Rektorwahl 441
73. Der dänische König Friedrich IV. gestattet der Universität die vorläufige Amtsführung gemäß dem Herkommen 443
74. Der dänische König Friedrich IV. untersagt der Königlichen Regierung in Stralsund, die Befugnisse des Kanzlers in Universitätsangelegenheiten zu schmälern 445
75. Rektor und Konzil verbieten das Maskieren und Verkleiden 447
76. Rektor und Konzil verbieten das Duellieren 449
Quellen- und Literaturverzeichnis 452
Personenregister 480
Sachregister 487

Erscheint lt. Verlag 11.9.2012
Reihe/Serie Beiträge zur Geschichte der Universität Greifswald
Beiträge zur Geschichte der Universität Greifswald
Überarbeitung Marco Pohlmann-Linke, Sabine-Maria Weitzel
Sprache deutsch
Themenwelt Geisteswissenschaften Geschichte
Schlagworte Geschichte • Großmachtzeit • Krieg • Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte • Verfassungsgeschichte
ISBN-10 3-515-10164-0 / 3515101640
ISBN-13 978-3-515-10164-6 / 9783515101646
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