Lex Irnitana.
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-13930-9 (ISBN)
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Anders als die übrigen, durchweg älteren in Fragmenten uns bekannten Stadtrechte ist die Lex Irnitana sachlich untergliedert. Die hier gesammelten Aufsätze behandeln verschiedene Aspekte und Einrichtungen des Gesetzes. Neben ausgreifenden Themen wie die Förderung der Romanisierung durch das Stadtrecht, die wörtliche oder auch abgeänderte Verwendung von Vorschriften älterer Munizipalordnungen, den Vergleich mit den Tafeln von Veleia und Ateste oder die Verfassung Irnis vor der Lex Irnitana: neben diesen Themen werden die Gerichtsbarkeit in Irni dargestellt und einzelne Institute des Zivilprozeßrechts behandelt, wird aber auch ein Einblick in den ökonomischen Alltag gegeben. Zum Abschluß werden die erwähnten Fragmente der flavischen Stadtrechte anderer kleiner Gemeinden der Provinz Baetica ediert.
Mit der von Clandestini 1981 aufgespürten Lex Irnitana besitzen wir nicht nur die Munizipalordnung der Stadt Irni aus den neunziger Jahren n. Chr., sondern das flavische Stadtrecht, nach dessen Vorlage die Stadtrechte aller peregrinischen Städte Spaniens in den letzten Jahrzehnten des ersten Jahrhunderts abgefaßt worden sind.
Anders als die übrigen, durchweg älteren in Fragmenten uns bekannten Stadtrechte ist die Lex Irnitana sachlich untergliedert. Die hier gesammelten Aufsätze behandeln verschiedene Aspekte und Einrichtungen des Gesetzes. Ausführlich dargelegte Themen sind die Förderung der Romanisierung durch das Stadtrecht, die wörtliche oder auch abgeänderte Verwendung von Vorschriften älterer Munizipalordnungen, der Vergleich mit den Tafeln von Veleia und Ateste und die Verfassung Irnis vor der Lex Irnitana. Behandelt werden außerdem die Gerichtsbarkeit in Irni und einzelne Institute des Zivilprozeßrechts. Darüber hinaus wird ein Einblick in den ökonomischen Alltag gegeben. Zum Abschluß werden die erwähnten Fragmente der flavischen Stadtrechte anderer kleiner Gemeinden der Provinz Baetica ediert.
Joseph Georg Wolf wurde 1930 in Düsseldorf geboren, wo er auch die Schule besuchte. Nach dem Abitur studierte er in Freiburg, Göttingen und Neapel Rechtswissenschaften. 1959 wurde er in Göttingen promoviert, wo er sich 1964 für Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Privatrechtsgeschichte auch habilitierte. Zum Wintersemester dieses Jahres wurde er als Nachfolger von Fritz Pringsheim auf den Lehrstuhl für Römisches Recht nach Freiburg berufen, wo er bis zu seiner Emeritierung 1998 lehrte. Berufungen nach Wien, Bern, Heidelberg und Göttingen. Sein Forschungsfeld ist auch heute noch das Römische Recht und seine Geschichte.
Iurisdictio Irnitana
Intertium – und kein Ende?
Diem diffindere. Die Vertagung im Urteilstermin nach der Lex Irnitana
Iudex iuratus
Zur Romanisierung Spaniens. Der Beitrag der Stadtrechte am Beispiel der Lex Irnitana
Die Lex Irnitana und die Tafeln von Veleia und Ateste
Rechtspflege in Urso
Imitatio exempli in den römischen Stadtrechten Spaniens
Irni vor der Irnitana
Bußen, Einkommen und Preise
Die Eide der Lex Irnitana
Gerichtsbarkeit in Irni
Fragmente flavischer Stadtrechte von Gemeinden in der Baetica
Nachweis der Erstveröffentlichungen
| Erscheint lt. Verlag | 31.10.2012 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. ; 66 |
| Zusatzinfo | 2 Bildtafeln (3 Abb.); 292 S. |
| Verlagsort | Berlin |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 157 x 233 mm |
| Gewicht | 410 g |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Verfassungsrecht | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | Flavier (Kaiserdynastie) • Flavisches Stadtrecht /Spanien • Gerichtsbarkeit /Irni • Romanisierung /Spanien • Spanien, Geschichte; Recht |
| ISBN-10 | 3-428-13930-5 / 3428139305 |
| ISBN-13 | 978-3-428-13930-9 / 9783428139309 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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