Der Einfluss religiöser Vorstellungen auf die Entwicklung des Erbrechts
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Die Beiträge des vorliegenden Bandes befassen sich mit dem Einfluss religiöser Vorstellungen auf die Entwicklung des Erbrechts. Behandelt werden mit dem kontinentaleuropäischen civil law, dem englischen common law, dem jüdischen und dem muslimischen Recht vier der sieben großen Rechtstraditionen dieser Welt. Mit dem Recht der germanischen Stämme tritt eine Erscheinungsform der "chthonischen" und damit einer fünften Rechtstradition zutage.
Rechtsvergleichung ist mehr als der bloße Vergleich von Normen; und Rechtsgeschichte ist mehr als die bloße Genealogie von Normen. Recht ist immer auch Teil einer Kultur: Es ist kulturell geprägt, und es ist seinerseits prägender Bestandteil einer Kultur. Nach allgemeiner Auffassung gehört das Erbrecht zu den besonders stark kulturell imprägnierten Materien des Privatrechts. Unbestreitbar ist vermutlich auch, dass neben dem Recht die Religion zu den Elementen gehört, die eine Kultur maßgeblich formen, oder doch formen können. In diesem Sinne wird denn auch als ein Spezifikum der europäischen Kultur ihre christliche Prägung hervorgehoben. Es lag damit nahe, sich auf einem Rechtshistorikertag, der das Verhältnis von Recht und Religion in den Vordergrund rückt, mit dem Einfluss religiöser Vorstellungen auf das Erbrecht zu befassen. Der aus diesem Anlass entstandene Band dokumentiert damit gleichzeitig das langsam wachsende Interesse an der historisch-vergleichenden Erforschung des Erbrechts und der Beziehungen zwischen Recht und Religion. Behandelt werden mit dem kontinentaleuropäischen civil law, dem englischen common law, dem jüdischen und dem muslimischen Recht vier der sieben großen Rechtstraditionen dieser Welt, und mit dem Recht der germanischen Stämme eine Erscheinungsform der "chthonischen", und damit einer fünften Rechtstradition.
Rechtsvergleichung ist mehr als der bloße Vergleich von Normen; und Rechtsgeschichte ist mehr als die bloße Genealogie von Normen. Recht ist immer auch Teil einer Kultur: Es ist kulturell geprägt, und es ist seinerseits prägender Bestandteil einer Kultur. Nach allgemeiner Auffassung gehört das Erbrecht zu den besonders stark kulturell imprägnierten Materien des Privatrechts. Unbestreitbar ist vermutlich auch, dass neben dem Recht die Religion zu den Elementen gehört, die eine Kultur maßgeblich formen, oder doch formen können. In diesem Sinne wird denn auch als ein Spezifikum der europäischen Kultur ihre christliche Prägung hervorgehoben. Es lag damit nahe, sich auf einem Rechtshistorikertag, der das Verhältnis von Recht und Religion in den Vordergrund rückt, mit dem Einfluss religiöser Vorstellungen auf das Erbrecht zu befassen. Der aus diesem Anlass entstandene Band dokumentiert damit gleichzeitig das langsam wachsende Interesse an der historisch-vergleichenden Erforschung des Erbrechts und der Beziehungen zwischen Recht und Religion. Behandelt werden mit dem kontinentaleuropäischen civil law, dem englischen common law, dem jüdischen und dem muslimischen Recht vier der sieben großen Rechtstraditionen dieser Welt, und mit dem Recht der germanischen Stämme eine Erscheinungsform der "chthonischen", und damit einer fünften Rechtstradition.
ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Professor an der Bucerius Law School, Hamburg.
| Erscheint lt. Verlag | 14.2.2012 |
|---|---|
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 153 x 231 mm |
| Gewicht | 321 g |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | ALS • Erbrecht • Erbrecht (ErbR) • Kulturerscheinung • Recht • Recht als Kulturerscheinung • Religion |
| ISBN-10 | 3-16-151740-7 / 3161517407 |
| ISBN-13 | 978-3-16-151740-2 / 9783161517402 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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