Zum Regentschaftsantritt Friedrichs II. 1740 bestand Preußen aus 25 Territorien, nach dem ersten Schlesischen Krieg 1742 kam der größte Teil Schlesiens und die Grafschaft Glatz dazu. Seit 1772 gehörten in Folge der 1. Teilung auch noch die Territorien Westpreußen, der Netzedistrikt, das Kulmerland, das Bistum Ermland und Südpreußen zum preußischen Staatsgebiet. Mit der 2. Teilung Polens im Jahr 1793 wurden dem Königreich noch einmal die Städte Danzig, Thorn, Gnesen und Kalisz zugesprochen sowie große territoriale Gebiete die den Namen Südpreußen erhielten. In all diesen „Provinzen“ als auch in den 313 anderen selbständigen Landesherrschaften im deutschen Raum, die sich noch einmal in mehr als 1400 Ritterschaften aufsplitterten, fand eine unterschiedliche Rechtssprechung statt. Genauso verhielt es sich mit den an den deutschsprachigen Raum angrenzenden Staaten Europas. Einzig die Justinianische Kodifikation bzw. das Römische Recht, die aus dem dritten Jahrhundert n. Chr. stammten und im 11. Jahrhundert wieder entdeckt und seit dem 15. Jahr-hundert als subsidiäre Kodifikation rezitiert wurden, galten in den meisten Staaten Europas. Das Allgemeine preußische Landrecht bezeichnet Hattenhauer in seinem Vorwort der dritten Auflage, als die „größte Kodifikation der deutschen Geschichte und zugleich eines der wichtigsten Denkmäler der preußischen Aufklärung“ Bis heute beschäftigt seine Entstehung Historiker, Rechtshistoriker, Politikwissenschaftler und auch Philosophen. Diese Arbeit versucht einen historischen Einblick in die 12jährige Entstehung dieses fulminanten Werkes zu geben, welches von dem „aufgeklärten Monarchen“ Friedrich dem Großen, nach einem erfolgten Machtspruches in dem Fall Müller Arnold, in Auftrag gegeben wurde und von seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II. zugunsten eines Machtspruch suspendiert wurde. Die Arbeit kann nicht den Anspruch erheben, vollständig zu sein oder Schlüsse bezüglich der Beweggründe der einzelnen Beteiligten zu liefern, da dies den Rahmen gänzlich sprengen würde und Fachkenntnisse anderer Wissenschaftsfelder erfordert, da vor allem der Fall Müller Arnold und der Religionsprozess des „Zopfschulzen“ Felder der juristischen Betrachtung sind.
| Erscheint lt. Verlag | 14.12.2006 |
|---|---|
| Verlagsort | München |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Geschichte ► Allgemeine Geschichte ► Mittelalter |
| Geisteswissenschaften ► Geschichte ► Regional- / Ländergeschichte | |
| Schlagworte | aufklaerung • Aufklärung • Berliner • Entstehung • landrechts • preussischen • Preußischen |
| ISBN-10 | 3-638-58019-9 / 3638580199 |
| ISBN-13 | 978-3-638-58019-9 / 9783638580199 |
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