Ist der Besitz ein die Veräußerung hinderndes Recht im Sinne des § 771 ZPO?
Seiten
1995
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-48599-6 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-48599-6 (ISBN)
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In der Einzelzwangsvollstreckung kann ein Dritter durch Klage gegen den Gläubiger der Pfändung widersprechen, wenn er diesem gegenüber ein die Veräußerung hinderndes Recht geltend macht. Ausgehend von der historischen Entwicklung der Drittwiderspruchsklage weist der Autor nach, daß
771 ZPO heute zu Unrecht als prozessuale Gestaltungsklage gilt. Nur ein materielles Abwehrrecht kann die Intervention begründen. Deshalb müssen die Anforderungen an das Widerspruchsrecht für wichtige Fallgruppen neu überdacht werden. Für die seit Geltung der ZPO umstrittene Frage, ob der Besitz ein die Veräußerung hinderndes Recht im Sinne des
771 ZPO sein kann, bietet der Autor nun einen klaren Maßstab:
1007 BGB. Nur wenn der Dritte nach dieser Vorschrift gegenüber dem vollstreckenden Gläubiger eine vorrangige dingliche Rechtsposition an der gepfändeten Sache innehat, kann er der Pfändung widersprechen.
771 ZPO heute zu Unrecht als prozessuale Gestaltungsklage gilt. Nur ein materielles Abwehrrecht kann die Intervention begründen. Deshalb müssen die Anforderungen an das Widerspruchsrecht für wichtige Fallgruppen neu überdacht werden. Für die seit Geltung der ZPO umstrittene Frage, ob der Besitz ein die Veräußerung hinderndes Recht im Sinne des
771 ZPO sein kann, bietet der Autor nun einen klaren Maßstab:
1007 BGB. Nur wenn der Dritte nach dieser Vorschrift gegenüber dem vollstreckenden Gläubiger eine vorrangige dingliche Rechtsposition an der gepfändeten Sache innehat, kann er der Pfändung widersprechen.
Der Autor: Thomas Merrem wurde 1965 geboren. 1991 legte er in Trier das Erste Juristische Staatsexamen ab. Zweites Juristisches Staatsexamen und Promotion folgten 1994. Seitdem ist er Rechtsanwalt in Köln auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts.
Aus dem Inhalt: Funktion und Rechtsnatur der Drittwiderspruchsklage in ihrer Entwicklung - Ablehnung der herrschenden prozeßrechtlichen Theorie zugunsten eines materiellrechtlichen Ansatzes -
1007 BGB als Maßstab für das Widerspruchsrecht des Besitzers.
| Erscheint lt. Verlag | 1.8.1995 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Europäische Hochschulschriften Recht ; 1744 |
| Verlagsort | Frankfurt a.M. |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 148 x 210 mm |
| Gewicht | 230 g |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | Besitz • HINDERN • hinderndes • Merrem • Recht • Sinne • Veräußerung • ZPO? |
| ISBN-10 | 3-631-48599-9 / 3631485999 |
| ISBN-13 | 978-3-631-48599-6 / 9783631485996 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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