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Praxis-Guide Bildrechte

rechtssichere Bildnutzung – der Leitfaden für Unternehmen, Behörden, Vereine, Journalisten, Blogger und Fotografen
Buch
XVII, 179 Seiten
2023 | 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage
Springer Fachmedien (Verlag)
978-3-658-42714-6 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Praxis-Guide Bildrechte - Christian W. Eggers
CHF 76,95 inkl. MwSt
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lt;p>Dieser Praxis-Guide ist ein ungemein hilfreicher Ratgeber, um das komplexe Thema Bildrechte gut verstehen zu können. Zugleich kann das Buch fallbezogen als Nachschlagewerk im Alltag dienen.

Auf Basis der Gesetzeslage (DSGVO, KUG, UrhG, UrhDaG, u.v.m.) erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Fragen der rechtskonformen Verwendung von Bildmaterial. Das Buch ist für Nicht-Juristen geschrieben, die im Marketing, der Öffentlichkeitsarbeit, als Fotografen, Blogger oder  Bildrechtemanager arbeiten. Im Fokus stehen die typischen Anwendungsfälle der digitalen Publikation von Fotos, Videos, Logos, Animationen, Designs und Grafiken. Mit vielen Bildbeispielen, Praxisfällen, Leitsätzen und Checklisten werden die rechtlichen Fragestellungen einfach und verständlich beantwortet. Kritische Punkte Ihres Handelns werden so für Sie schnell erkennbar.

Die dritte Auflage wurde vollständig aktualisiert und erweitert (u.a. Recht auf Vergessenwerden, Fotografie mit Kamera-Drohnen,  KI-Bilder, aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zur DSGVO, Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, ...).

Auszug aus dem Inhalt - Know how u.a. zu ...

  • Personenfotos veröffentlichen
  • Verwendung von KI-Bildern
  • Umgang mit Architektur- und Sachaufnahmen sowie mit geschützten Produkten, Logos, Markennamen und Designs
  • Bilder für Internetpublikationen (Social-Media-Redaktion, Blogs, etc.) 
  • Sorgfaltspflichten bei der Verwendung fremder Bilder
  • Die passende Lizenz erwerben sowie Lizenzvergabe mit Creative-Commons-Lizenzen
  • Online-Service mit Muster-Dokumenten (Einwilligungserklärungen, Verträge, ...)

On top: Testen Sie Ihr Wissen mit Fragen und Antworten zum Buch mit Springer Nature Flashcards.


Christian W. Eggers ist zertifizierte Fachkraft für Datenschutz und Dozent für Medienrecht. Nach seinem Jura-Studium entschied sich Christian Eggers seiner Leidenschaft, dem Fotojournalismus, zu folgen. Mit seinen Erfahrungen als Pressefotograf, als Bildredakteur und als Geschäftsführer einer Foto- und Grafikagentur kennt Christian Eggers beide Seiten des Bildrechtemanagements: die des Bildproduzenten und die des Bildnutzers. Aus seiner langjährigen Seminartätigkeit zur Schulung von Unternehmen und Behörden im Bereich des Medienrechts weiß er um die Fragestellungen aus der Marketing-Praxis, der Öffentlichkeitsarbeit sowie dem Fotografie- und Video-Bereich.

lt;p>1Bildrecht sehen lernen

1.1Wie Sie mit zwei Fragen Ihre Berechtigungen prüfen

1.2Beispiele zu den Fragestellungen

1.2.1Beispiel Mitarbeiterfotos

1.2.2Beispiel Fotos zur Anzeigengestaltung

1.2.3Fotos in der Öffentlichkeitsarbeit - Ein Beispiel

1.3Der konkrete Kontext der Veröffentlichung

1.3.1Veröffentlichungskontext und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte

1.3.2Veröffentlichungskontext und die Motivnutzung

1.3.3Veröffentlichungskontext und die veröffentlichende Organisation

2Bildrechte in der Übersicht

2.1Querschnittsmaterie Bildrecht

2.2Die Produktionsabschnitte Fotografieren, Editieren und Publizieren

2.3Zuordnung der Rechtsgebiete in die Produktionsabschnitte

2.4Übersicht relevante Rechtsgebiete und Gesetze

2.4.1Urheberrecht und Lizenznehmer

2.4.2Datenschutzrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht und das "Recht am Bild"

2.4.3Gewerbliche Schutzrechte

2.4.4Sachenrecht bei der Vermarktung von fremdem Eigentum im Bild

2.4.5Hausrecht und Fotoverbot

2.4.6Medienstaatsvertrag und Telemediengesetz

2.4.7Grundsätze der Störer- und Verbreiterhaftung

2.4.8Social-Media-Recht - Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)

2.4.9Landespresserecht

2.4.10Drohnenverordnungen

2.4.11Allgemeine Geschäftsbedingungen

3Rechteklärung im Produktionsabschnitt Fotografieren

3.1Menschen fotografieren

3.1.1Anwendbarkeit der Regelungen zum "Recht am Bild" nach dem Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)

3.1.2Anwendbarkeit der Datenschutzgesetze

3.1.3Dürfen Fotos, die vor Geltung der DSGVO angefertigt wurden, weiter genutzt werden?

3.1.4Erlaubnisvorbehalt der DSGVO - Kein Personenfoto ohne Rechtsgrundlage

3.1.5Datenschutzrechtliche Pflichten bei der Arbeit mit Personenfotos

3.1.6Überblick zu den Rechtsgrundlagen zur Arbeit mit Personenfotos

3.1.7Umsetzung der Einwilligung

3.1.8Umsetzung von Model-Verträgen

3.1.9Umsetzung der Rechtsgrundlage "berechtigte Interessen" Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO

3.1.10Umsetzung der Rechtsgrundlage "öffentliches Interesse" - Personenbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit öffentlicher Einrichtungen Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO

3.1.11Mitarbeiter im Bild

3.1.12Kinder und Jugendliche im Bild

3.1.13Veranstaltungen im Bild

3.1.14Wenn die Presse kommt - Fotoanfertigungen unter Beteiligung der Presse

3.1.15Umsetzung der Informationspflichten bei der Anfertigung und Nutzung von Personenfotos

3.2Innerhalb befriedeter Örtlichkeiten fotografieren

3.3Kunstwerke und Architektur fotografieren

3.3.1Öffentlicher Raum

3.3.2Perspektive des "normalen" Passanten

3.3.3Bleibend im öffentlichen Raum

3.4Fremdes Design fotografieren

3.5Künstlerische Aufführungen fotografieren

3.6Fotografieren mittels Drohnen

3.6.1Regelwerk zum Betrieb von Drohnen

3.6.2Mindestvoraussetzungen für den Betrieb von Foto-Drohnen

3.6.3Motivbeschränkungen des Kamera-Drohnen-Einsatzes

4Rechteklärung des Lizenzerwerbs im Produktionsabschnitt Editieren

4.1Rechteklärung zwischen Auftraggeber und Fotografen

4.1.1Die drei Aspekte eines Fotoauftrages

4.1.2Bestandteile einer vertraglichen Lizenz

4.1.3Buy-out-Lizenzen

4.1.4Was gilt, wenn keine Regelungen getroffen wurden?

4.2Rechteklärung der Nutzungsrechte des Arbeitgebers

4.3Rechteklärung bei Online-Bildangeboten

4.3.1Rights Managed License

4.3.2Wann wird ein Agenturbild redaktionell oder kommerziell genutzt?

4.3.3Royalty Free License

4.3.4Creative-Commons-License

4.3.5Public Domain Pictures

4.3.6Gemeinfreie Grafiken, Fotos und Filme

4.3.8Weitergabe von Agenturfotos an Tochterunternehmen und Vertriebspartner

4.4Rechteklärung bei der Erstellung von Medienspiegeln

4.4.1Gesetzliche Erlaubnis zur Erstellung und Verbreitung

4.5Erwerb von Nutzungsrechten über Verwertungsgesellschaften

4.5.1Vergütungsinkasso

4.5.2Kollektive Lizenzen

4.5.3Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung

4.6Prüfungspflichten beim Erwerb von Nutzungsrechten

4.6.1Die Lizenzkette nachverfolgen

4.6.2Beschränkungen der Verwendung bei Agenturfotos beachten

4.7Bildbearbeitung - Umgestaltungen, Montagen und Collagen

4.7.1Grundsätzliche Zustimmungspflichtigkeit bei Umgestaltungen und Entstellungen

4.7.2Ausnahmen von der Zustimmungspflichtigkeit zu Gunsten der Kunstfreiheit

4.7.3Bildbearbeitungen zur Ausübung der Meinungsfreiheit

4.7.4Bildmontagen mittels Künstlicher Intelligenz

4.8Rechteklärung bei der Verwendung von Bildzitaten

4.8.1Voraussetzungen zum rechtmäßigen Zitieren

4.8.2Bildzitate in Buch- Film und Musikrezensionen

5Rechteklärung der Motivwiedergabe im Produktionsabschnitt Editieren

5.1Rechteklärung zur Veröffentlichung von Personenfotos

5.1.1Rechtlich relevante Personenfotos

5.1.2Vorgehensweise zur Prüfung der Veröffentlichungsberechtigung von Personenfotos

5.1.3Rechteprüfung von Personenfotos nach Bildquelle, Verwendungszweck und Personeneigenschaften

5.1.4Widerruf, Widerspruch und Erlöschen einer Einwilligung

5.1.5Wie weit geht die Löschungspflicht von Fotodaten?

5.1.6Praxis der Bildbeschaffung und die Informationspflichten - Art. 14 DSGVO

5.1.7Umsetzung der Dokumentations- und Nachweispflichten

5.1.8Die Freiheit der selbständigen Unternehmenspresse

5.2Rechteklärung bei Bauwerken

5.2.1Nicht geschützte Bauwerke auf privaten Grundstücken fotografieren

5.2.2Sacheigentumsverletzung - Nicht geschützte Bauwerke der öffentlichen Hand fotografieren

5.3Rechteklärung bei geschützter Architektur

5.3.1Geschützte Architektur an und im "öffentlichen" Raum - Panoramafreiheit

5.3.2Geschützte Architektur als Beiwerk

5.4Rechteklärung bei fremdem beweglichen Eigentum im Bild

5.5Rechteklärung bei Kunstwerken im Bild

5.5.1Kunstwerke und die Panoramafreiheit

5.5.2Kunstwerke und die Beiwerkregel

5.6Rechteklärung bei geschützten Designs im Bild

5.6.2Fotoveröffentlichungen fremder Designs zwecks Zitierung

5.6.3Fremdes Design in eigenen Anzeigen und Produkt- und Werbefotos

5.6.4Redaktionelle Verwendungen in der Unternehmenskommunikation

5.7Rechteklärung Logos und Markennamen im Bild

5.7.1Geschützte Marken im Werbefoto

5.7.2Geschützte Marken in redaktionellen Beiträgen

5.7.3Entfernen von Markenzeichen durch Retusche

5.8Rechteklärung bei Namen von Personen im Bild

5.9Unlauterer Wettbewerb mit Fotos

5.10Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

5.11Rechteklärung bei Bildbearbeitungen und Bildmontagen

5.11.1Persönlichkeitsrechte beachten bei Bildausschnitten und Bildmontagen

5.11.2Urheber- und Designrechte

5.11.3Entfernen von Markennamen und Logos

6Rechteklärung im Produktionsabschnitt Publizieren

6.1Besonderheiten der Internet-Kommunikation mit Bildern

6.1.1Durchgeregelter Rechtsrahmen der Internetkommunikation

6.1.2Risiken der Kommunikation mittels Bildern

6.2Definition eigene und fremde Bilder, eigene Websites und Personenabbildungen

6.2.1Eigene und fremde Werke

6.2.2Eigene Websites und Blogs

6.2.3Personenabbildungen

6.3Einstellen von fremden Bildern in eigene Websites und das Intranet

6.3.1Urheberrecht eigene Websites

6.3.2Urheberrecht Intranet

6.4Einstellen von Personenabbildungen in eigene Websites und das Intranet

6.4.1Medienprivileg bei journalistischer Arbeitsweise und Inhalten mit Informationsinteresse der Öffentlichkeit

6.4.2Rechtsgrundlagen nach der DSGVO

6.4.3Personenfotos von Beschäftigten im Intranet

6.5Urheberechte beim Einstellen von Bildern aus eigener Produktion in soziale Netzwerke

6.5.1Praktische Konsequenzen für die Kommunikation

6.5.2Einräumung von Nutzungsrechten zu Gunsten des Netzwerkbetreibers

6.5.3Konsequenzen für die Stellung als Rechteinhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte der "öffentlichen Zugänglichmachung"

6.6Urheberrechte beim Einstellen von fremden Werken in soziale Netzwerke

6.6.1Begriff "Social-Media-Lizenzen"

6.6.2Individuelle Absprachen zur Social-Media-Nutzung

6.6.3Gesetzliche Lizenz entsprechend des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)

6.6.4Lizenzen entsprechend des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG)

6.6.5Vertragliche Lizenz mit Wirkung für Nutzende der Netzwerke

6.6.6Behörden-Postings - Wer ist durch das UrhDaG begünstigt?

6.6.7Checkliste soziale Medien

6.7Linksetzungen auf fremde Inhalte

6.7.1Kleine Link-Kunde

6.7.2Die Entscheidungen des EuGH zum Framing

6.8Teilen von Personenfotos in sozialen Netzwerken und der Datenschutz

6.8.1Unterliegen Interaktionen zu Personenfotos in sozialen Netzwerken dem Datenschutzrecht?

6.8.2Rechtsgrundlagen zum Teilen von Personenfotos

6.8.3Fallkonstellationen des Teilens

6.8.4Die Lösung liegt in der Interessenabwägung

6.9Fotos zur Veröffentlichung an Multiplikatoren weitergeben

6.9.1Bilddownload-Service für die Presse und weiter Multiplikatoren

6.9.2Berechtigung Dritter fremde Fotos nutzen zu dürfen

6.9.3Berechtigung Dritter zur Wiedergabe der Bildinhalte

6.9.4Pressemitteilung mit Bild im E-Mail-Versand

6.10Datenschutz bei der Vorhaltung von Personenfotos  zum Download - Bereitstellungen über Unternehmens-Medienportale

6.10.1Medienportale als Service in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Hintergrund

6.10.2Die drei Felder des Schutzes personenbezogener Daten bei der Einrichtung von Medienportalen

6.10.3Datenschutz abgebildeter Personen

6.10.4Datenschutz beim Besuch und der Nutzung des Medienportals

6.10.5Datenschutzerklärung zur Nutzung des Portals

6.10.6Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung der Besucher- und Nutzerdaten

6.11Rechtskonforme Bildnachweise erstellen

6.11.1Bestandteile eines Bildnachweises

6.11.2Pflicht zur Namensnennung des Urhebers

6.11.3Namensnennung des Urhebers bei Agenturfotos

6.11.4Namensnennung bei Lichtbildern

6.11.5Pflicht zur Namensnennung der Bildquelle

6.11.6Bildnachweise bei Creative Commons Lizenzen

6.11.7Bildnachweis "Foto: privat"

6.11.8Bildnachweise im Impressum

6.11.9Praktische Lösungen der Platzierung von Bildnachweisen

6.12Schutzmöglichkeiten von Bildern

6.12.1Wiedergabe durch Teilen von Inhalten Ihrer Website in soziale Netzwerke verhindern

6.12.2Wiedergabe durch Suchmaschinen verhindern

7Auskunft, Haftung und Unterlassung

7.1Urheberrechtliche Haftung im Bereich der Social-Media-Nutzungen auf marktbeherrschenden Portalen

7.1.1Enthaftung des Diensteanbieters

7.1.2Haftung des Nutzers gegenüber dem Diensteanbieter

7.2Haftung im Bereich der sonstigen Internet-Kommunikationsmedien

7.2.1Störerhaftung des Website-Inhabers bei Fotoveröffentlichungen

7.3Löschungspflicht von Personenfotos im Online-Archiv

7.4Löschungspflicht des Unterlassungsschuldners des Google-Caches

7.5Proaktive urheberrechtliche Auskunftspflicht über Werke im Bildpool zur Unternehmens- und Behördenkommunikation

7.5.1Anwendbarkeit des
32d UrhG auf Bildbestände der  Öffentlichkeitsarbeit, des Marketings und der Werbung

7.5.2Konsequenzen der Verletzung der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

7.5.3Von der Auskunftspflicht umfasste Bilddaten

7.5.4Auskunftspflicht gegenüber Vertragspartnern bei Foto- und Grafikaufträgen

7.5.5Ausnahmen der Auskunftspflicht gegenüber Vertragspartnern

7.5.6Inhalt der Auskunft und Rechenschaft

7.5.7Beweislast zum Bestand der Ausnahmen

7.5.8Umsetzung der Auskunft über eine Asset Management Software


Erscheinungsdatum
Zusatzinfo Illustrationen
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Original-Titel Quick Guide Bildrechte
Maße 155 x 235 mm
Gewicht 510 g
Themenwelt Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht Medienrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Marketing / Vertrieb
Schlagworte Bildrechte Internet • Bildrechtemanagement • Designgesetz (DesignG) • Drohnenverordnung Bilder - Rechte Drohnenbilder • DSGVO Foto Video • gemeinfreie Bilder Creative Commons Bilder • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) • Instagram Datenschutz • KI Bilder Rechte - Midjourney, Dall-E, generated.photos • KI Bilder Rechte – Midjourney, Dall-E, generated.photos • KUG Kunsturheberrechtsgesetz • Medienstaatsvertrag und Telemediengesetz • Personenfotos Datenschutz • Recht am eigenen Bild • Recht auf informationelle Selbstbestimmung • Recht auf Vergessenwerden • Rechteklärung Foto, Logo und Produkt • Rechteklärung Foto Video Personen • Urheberrecht Fotos Urheberrecht Bilder • Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) • Veröffentlichung KI-Bilder Fotos Grafik
ISBN-10 3-658-42714-0 / 3658427140
ISBN-13 978-3-658-42714-6 / 9783658427146
Zustand Neuware
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