Quick Guide Bildrechte
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (Verlag)
978-3-658-26016-3 (ISBN)
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Mit diesem bislang einmaligen Quick Guide erhalten Sie auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Antworten zu den häufigsten Fragen zur rechtskonformen Verwendung von Bildmaterial. Das Buch richtet sich insbesondere an Nicht-Juristen, die im Marketing, der Öffentlichkeitsarbeit, im Bildrechtemanagement oder als Fotografen arbeiten. Erfahren Sie unter anderem:
- wie Sie Urheberrechtsfragen bei Bildern klären,
- wann und wie der Datenschutz bei Personenfotos von Events und Mitarbeiteraktivitäten greift,
- welche Rechterklärungen Sie bei Fotos von geschützten Produkten, Logos, Markennamen und Designs einholen müssen,
- was Sie im Umgang mit Architektur- und Sachaufnahmen berücksichtigen müssen,
- was Sie bei der Nutzung von Bildern im Internet (beispielweise beim Datenschutz von Instagram) beachten müssen,
- wie Sie mit gemeinfreien Bildern richtig umgehen.
Umfassende Darstellung aller wichtigen Themengebiete.
Lesen Sie in den einführenden Kapiteln, wie Sie die Bildrechte zu Ihrem Motiv auf den ersten Blick erkennen und welche Nutzungs- und Motivrechte entsprechend Ihres Veröffentlichungskontextes gelten. In den weiteren Kapiteln bringt Ihnen der Autor folgende Rechtsaspekte näher:
- Menschen fotografieren: Recht am eigenen Bild
- Umsetzung der Rechtsgrundlage "öffentliches Interesse"
- Anwendbarkeit des KUG
- Bilder unter Creative-Commons-Lizenz
- Rechteklärung zur Veröffentlichung von Personenfotos
- Wie weit geht die Löschungspflicht von Fotodaten?
-Unternehmen-Vereine-Behörden-Journalisten-Fotografen Inklusive digitalem Frage- und Antwort-Set (SN Flashcards) im gedruckten Buch.
Christian Eggers ist zertifizierte Fachkraft für Datenschutz, Dozent für Bildrechte und Geschäftsführer der Nordbild GmbH. Nach seinem Jura-Studium entschied sich Christian Eggers seiner Leidenschaft, dem Fotojournalismus, zu folgen. Mit seinen Erfahrungen als Pressefotograf, als Bildredakteur und als Geschäftsführer einer Foto- und Grafikagentur kennt Christian Eggers beide Seiten des Bildrechtemanagements: die des Bildproduzenten und die des Bildnutzers. Aus seiner langjährigen Seminartätigkeit zur Schulung von Unternehmen und Behörden zum Thema Bildrechte und Datenschutz weiß er um die Fragestellungen aus der Marketing-Praxis, der Öffentlichkeitsarbeit sowie dem Fotografie- und Video-Bereich.
1Bildrecht sehen lernen1.1Wie Sie mit zwei Fragen Ihre Berechtigungen prüfen1.2Beispiel zu den Fragestellungen1.3Der konkrete Kontext der Veröffentlichung1.3.1Veröffentlichungskontext und die Nutzungsrechte1.3.2Veröffentlichungskontext und die Motivnutzung1.3.3Veröffentlichungskontext und die veröffentlichende Organisation2Bildrechte in Marketing und PR in der Übersicht3Rechteklärung im Produktionsabschnitt Fotografieren3.1Menschen fotografieren3.1.1Wo es so bleibt, wie es war - Anwendbarkeit des KUG3.1.2Wo es nicht bleibt, wie es war - Anwendbarkeit der Datenschutzgesetze3.1.3Dürfen Fotos, die vor Geltung der DSGVO angefertigt wurden, weiter genutzt werden?3.1.4Kein Personenfoto ohne Rechtsgrundlage - Erlaubnisvorbehalt3.1.5Datenschutzrechtliche Pflichten bei der Arbeit mit Personenfotos3.1.6Überblick zu den Rechtsgrundlagen zur Arbeit mit Personenfotos3.1.7Umsetzung der Einwilligung3.1.8Umsetzung von Model-Verträgen3.1.9Umsetzung der Rechtsgrundlage "berechtigte Interessen" Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO3.1.10Umsetzung der Rechtsgrundlage "öffentliches Interesse" - Personenbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit öffentlicher Einrichtungen Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO3.1.11Mitarbeiter im Bild3.1.12Kinder und Jugendliche im Bild3.1.13Veranstaltungen im Bild3.1.14Wenn die Presse kommt - Fotoanfertigungen unter Beteiligung der Presse3.1.15Umsetzung der Informationspflichten bei der Anfertigung und Nutzung von Personenfotos3.2Innerhalb befriedeter Örtlichkeiten fotografieren3.3Kunstwerke und Architektur fotografieren3.4Fremdes Design fotografieren3.5Künstlerische Aufführungen fotografieren3.6Fotografieren mittels Drohnen
4Rechteklärung des Lizenzerwerbs im Produktionsabschnitt Editieren4.1Rechteklärung zwischen Auftraggeber und Fotografen4.1.1Die drei Aspekte eines Fotoauftrages4.1.2Bestandteile eines Lizenzvertrages4.1.3Buy-out-Lizenzen4.1.4Was gilt, wenn keine Regelungen getroffen wurden?4.2Rechteklärung der Nutzungsrechte des Arbeitgebers4.3Rechteklärung bei Online-Bildangeboten4.3.1Rights Managed License4.3.2Wann wird ein Agenturbild redaktionell oder kommerziell genutzt?4.3.3Royalty Free License4.3.4Creativ Commons License4.3.5Public Domain Pictures4.3.6Gemeinfreie Fotos4.3.8Weitergabe von Agenturfotos an Tochterunternehmen und Vertriebspartner4.4Erwerb der Nutzungsrechte und die Verwertungsgesellschaften4.5Prüfungspflichten beim Erwerb der Nutzungsrechte4.5.1Die Lizenzkette nachverfolgen4.5.2Beschränkungen der Verwendung bei Agenturfotos beachten4.6Bildbearbeitung - Rechte des Urhebers beachten4.7Rechteklärung bei der Verwendung von Bildzitaten5Rechteklärung der Motivwiedergabe Produktionsabschnitt Editieren5.1Rechteklärung zur Veröffentlichung von Personenfotos5.1.1Unproblematische Personenfotos5.1.2Vorgehensweise zur Prüfung der Veröffentlichungsberechtigung von Personenfotos5.1.3Rechteprüfung von Personenfotos nach Bildquelle, Verwendungszweck und Personeneigenschaften5.1.4Widerruf, Widerspruch und Erlöschen einer Einwilligung5.1.5Wie weit geht die Löschungspflicht von Fotodaten?5.1.6Praxis der Bildbeschaffung und die Informationspflichten- Art. 14 DSGVO5.1.7Umsetzung der Dokumentations - und Nachweispflichten5.1.8Die Freiheit der selbständigen Unternehmenspresse5.2Rechteklärung bei Bauwerken5.2.1Nicht geschützte Bauwerke auf privaten Grundstücken fotografieren5.2.2Nicht geschützte Bauwerke der öffentlichen Hand fotografieren5.3Rechteklärung bei geschützter Architektur5.3.1Geschützte Architektur an und im öffentlichen Raum - Panoramafreiheit5.3.2Geschützte Architektur als Beiwerk5.4Rechteklärung bei fremdem beweglichen Eigentum im Bild5.5Rechteklärung bei Kunstwerken im Bild5.5.1Kunstwerke und die Panoramafreiheit5.5.2Kunstwerke und die Beiwerkregel5.6Rechteklärung bei geschützten Designs im Bild5.6.1Fotoveröffentlichungen fremder Designs zwecks Zitierung5.6.2Fremdes Design in eigenen Anzeigen und Produkt- und Werbefotos5.6.3Redaktionelle Verwendungen in der Unternehmenskommunikation5.7Rechteklärung Logos und Markennamen im Bild5.7.1Geschützte Marken im Werbefoto5.7.2Geschützte Marken in redaktionellen Beiträgen5.7.3Entfernen von Markenzeichen durch Retusche5.8Rechteklärung bei Namen von Personen im Bild5.9Unlauterer Wettbewerb mit Fotos5.10Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb5.11Rechteklärung bei Bildbearbeitungen und Bildmontagen6Rechteklärung im Produktionsabschnitt Publizieren6.1Haftung und Prüfungspflichten bei Internetveröffentlichungen6.1.1Störerhaftung des Website-Inhabers bei Fotoveröffentlichungen6.1.2Störerhaftung bei Foto-Postings in sozialen Netzwerken6.2Kein Medienprivileg für die Öffentlichkeitsarbeit6.3Foto-Postings und soziale Netzwerke6.3.1Vergabe der "nicht exklusiven" Nutzungsrechte an den Dienstbetreiber6.3.2Konsequenzen der Rechtevergabe durch Postings6.3.3Notwendigkeit des Lizenzerwerbs für soziale Netzwerke6.3.4Checkliste soziale Medien6.4Linksetzungen und "Teilen"6.4.1Kleine Link-Kunde6.4.2Die Entscheidungen des EuGH zum Framing6.5Rechtspflichten und Haftung bei Social-Media-Interaktionen6.5.1Soziale Medien und der Datenschutz6.5.2Haftung bei Social-Media-Interaktionen6.6Schutzmöglichkeiten von Bildern6.6.1Wiedergabe durch Teilen von Inhalten Ihrer Website in soziale Netzwerke verhindern6.6.2Wiedergabe durch Suchmaschinen verhindern6.7Rechtskonforme Bildnachweise erstellen6.8Praktische Lösungen der Platzierung von Bildnachweisen6.8.1Urhebernachweise bei Fotografien im Fließtext der Website6.8.2Urhebernachweise bei in das CMS verlinkten Fotografien6.8.3Urhebernachweise durch Verlinkungen in ein Verzeichnis6.8.4Urhebernachweise bei Vorschaubildern - Transparentes GIF6.8.5Urhebernachweise bei Vorschaubildern - Mouseover6.8.6Urhebernachweise bei Fotografien im Header der Website6.8.7Urhebernachweise in sozialen Medien6.9Fotos zur Veröffentlichung an Multiplikatoren weitergeben6.9.1Bilddownload-Service für die Presse6.9.2Berechtigung Dritter fremde Fotos nutzen zu dürfen6.9.3Berechtigung Dritter zur Wiedergabe der Bildinhalte6.9.4Pressemitteilung mit Bild im E-Mail-Versand6.10Löschungspflichten von Online-Archivfotos einer Pressestelle6.11Veröffentlichungen im Intranet6.11.1Urheberrechte im Intranet6.11.2Personenfotos im Intranet6.12Vor der Druckfreigabe
"... Die klare Struktur hilft aber auch dabei, es später als Nachschlagewerk zu benutzen. ... Der »Quick Guide Bildrechte« ist alles in allem ein hilfreicher Ratgeber beim rechtskonformen Umgang mit Fotografien." (Computer und Arbeit, Jg. 1, 2020)
“... Die klare Struktur hilft aber auch dabei, es später als Nachschlagewerk zu benutzen. ... Der »Quick Guide Bildrechte« ist alles in allem ein hilfreicher Ratgeber beim rechtskonformen Umgang mit Fotografien.” (Computer und Arbeit, Jg. 1, 2020)
Erscheinungsdatum | 14.07.2019 |
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Reihe/Serie | Quick Guide |
Zusatzinfo | XIX, 222 S. 29 Abb. |
Verlagsort | Wiesbaden |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 323 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Medienrecht |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Marketing / Vertrieb | |
Schlagworte | Bildrechte Internet • Bildrechtemanagement • Creative Commons Bilder • Datenschutz beim Fotografieren • DSGVO Foto Video • DSGVO und Fotografie • Fotorecht • gemeinfreie bilder • Instagram Bildrecht • Instagram Datenschutz • KUG • KunstUrhG • Personenfotos Datenschutz • Porträt Datenschutz • Recht am eigenen Bild • rechteklärung foto logo • Rechteklärung Foto Personen • rechteklärung foto produkt • Urheberrecht Bilder • urheberrecht foto |
ISBN-10 | 3-658-26016-5 / 3658260165 |
ISBN-13 | 978-3-658-26016-3 / 9783658260163 |
Zustand | Neuware |
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