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Gewerbesteuer (eBook)

Gestaltungsberatung in der Praxis

RP Richter & Partner (Herausgeber)

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2008 | 2008
XXV, 283 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-9669-5 (ISBN)

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Gewerbesteuer -
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Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei und wird erhoben auf Grundlage der objektiven Ertragskraft eines Gewerbebetriebes. Unternehmer haben damit ein starkes wirtschaftliches Interesse an einer steueroptimalen Beratung. Das Werk berücksichtigt vollständig die Reformen des Gewerbesteuerrechts auf Grundlage der Unternehmensteuerreform 2008.


Die Autoren sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte der renommierten Kanzlei RP Richter & Partner München.

Die Autoren sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte der renommierten Kanzlei RP Richter & Partner München.

Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Abkürzungsverzeichnis 18
Literaturverzeichnis 21
Bearbeiterverzeichnis 25
§ 1 Gewerbesteuerpflicht 27
A. Gewerbesteuer als Objektsteuer 27
B. Gewerbebetrieb im Inland 28
I. Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Tätigkeit 28
II. Gewerbebetrieb kraft Rechtsform 38
III. Betriebsstättenbegriff 39
C. Sachliche Selbständigkeit des Gewerbebetriebs 41
I. Einzelunternehmen 41
II. Personengesellschaften 42
III. Betriebsaufspaltung 43
IV. Kapitalgesellschaft 44
V. Organschaft 45
VI. Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs 46
D. Beginn der Gewerbesteuerpflicht 47
I. Einzelunternehmen und Personengesellschaften 47
II. Kapitalgesellschaften 48
III. Besonderheiten 50
E. Ende der Gewerbesteuerpflicht 50
I. Einzelunternehmen und Personengesellschaften 50
II. Kapitalgesellschaften 52
F. Betriebsunterbrechung 55
I. Einzelunternehmen und Personengesellschaften 55
II. Kapitalgesellschaften 56
III. Besonderheiten bei Betriebsaufspaltung 57
G. Betriebsübergang 57
§ 2 Wesentliche Gewerbesteuerbefreiungen 60
A. Überblick und Bedeutung der Vorschrift 60
B. Unternehmen mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken 61
I. Allgemeines 61
II. Basisvoraussetzungen für die Steuerbegünstigung 62
III. Steuerlich unschädliche Betätigungen 69
IV. Anforderungen an die Satzung und an die tatsächliche Geschäftsführung 71
V. Vermögenssphären einer steuerbegünstigten Körperschaft 73
C. Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen 76
I. Allgemeines 76
II. Privatschulen und andere Bildungseinrichtungen 77
III. Unmittelbarkeit der dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistung 79
IV. Bescheinigung für Ergänzungsschulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen 80
V. Umfang der Steuerbefreiung 81
D. Krankenhäuser, Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime 82
I. Allgemeines 82
II. Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG 82
E. Behandlung partiell gewerbesteuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe am Beispiel eines gemeinnützigen Krankenhauses 87
I. Gewerbesteuerpflichtige Geschäftsbetriebe eines gemeinnützigen Krankenhauses 87
II. Ermittlung des anteiligen Gewerbeertrags aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 91
§ 3 Bemessung der Gewerbesteuer 93
A. Gewerbeertrag 93
I. Maßgeblichkeit des EStG bzw. KStG 93
II. Ableitung des Gewerbeertrags aus dem einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Jahresergebnis 95
III. Gewerbesteuerrückstellung 98
IV. Veräußerungs- und Aufgabeergebnisse 102
§ 4 Hinzurechnungen und Kürzungen 136
A. Hinzurechnungen nach § 8 GewStG 136
I. Finanzierungskosten i.S.v. § 8 Nr.1 bzw. Nr. 1a GewStG 137
II. Renten und dauernde Lasten 158
III. Gewinnanteile stiller Gesellschafter gem. § 8 Nr. 1c GewStG in der ab dem Erhebungszeitraum 2008 bzw. § 8 Nr. 3 GewStG in der bis zum Erhebungszeitraum 2007 geltenden Fassung 162
IV. Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA 170
V. Dividenden 173
VI. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von Anlagegütern 178
VII. Verlustanteile aus Personengesellschaften 185
VIII. Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen 187
IX. Aufwendungen für die Überlassung von Rechten 190
X. Die Zinsschranke und ihre Auswirkung auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungskosten 191
B. Kürzungen 200
I. Allgemeines 200
II. Grundbesitz 201
III. Kürzung um Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaften 212
IV. Gewinnanteile aus Kapitalgesellschaften 214
V. Anteiliger Gewerbeertrag aus ausländischer Betriebsstätte und Unternehmen der Seeschifffahrt 221
§ 5 Steuermessbetrag, Zerlegung und Hebesatz 223
A. Zusammenwirken von Steuermessbetrag und Hebesatz 223
B. Steuermessbetrag – Rechtsstand bis zum Erhebungszeitraum 2007 223
I. Ausgangspunkt: Gewerbeertrag 223
II. Freibetrag bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften 223
III. Staffelmesszahl bei Einzelunternehmen/ Personengesellschaften 225
IV. Einheitliche Steuermesszahl bei Kapitalgesellschaften 225
C. Steuermessbetrag – Rechtsstand ab dem Erhebungszeitraum 2008 226
I. Freibetrag bei Einzelunternehmen/ Personengesellschaften 226
II. Einheitliche Steuermesszahl 226
D. Zerlegung 227
I. Allgemeines 227
II. Zerlegungsmaßstab bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden 227
III. Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten 229
E. Hebesatz 229
I. Hebesatzrecht der Gemeinden 229
§ 6 Gewerbesteuerliche Verlustnutzung 231
A. Mindestbesteuerung 231
I. Ergebnisermittlung 231
II. Durchführung der Verlustverrechnung und des Verlustausgleichs 231
III. Verfahrensrechtliche Aspekte 232
B. Unternehmenskauf und -verkauf 233
I. Veräußerung von Einzelunternehmen und Anteilen an Personengesellschaften 234
II. Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften 238
III. Rechtsfolgen auf Ebene des Veräußerers 253
IV. Gewerbesteueranrechnung und Verlustvortrag 255
C. Unternehmensumstrukturierungen 256
I. Verschmelzung 257
II. Spaltung 261
III. Einbringungsvorgänge 264
IV. Formwechsel 267
V. Anwachsung 269
VI. Realteilung 271
D. Mehrstufige Organschaftsstrukturen und Verlustverrechnung 272
§ 7 Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG 274
A. Überblick zur gesetzlichen Regelung 274
B. Ermittlung der anzurechnenden Gewerbesteuer 276
I. Bestimmung der begünstigten gewerblichen Einkünfte 276
II. Anteilige Einkommensteuer auf die begünstigten gewerblichen Einkünfte 279
III. Pauschalierung der anzurechnenden Gewerbesteuer 280
C. Anrechnungsüberhänge 287
D. Thesaurierungsbegünstigung und Gewerbesteueranrechnung 288
I. Die Thesaurierungsbegünstigung 288
II. Auswirkungen der Thesaurierungsbegünstigung auf die Gewerbesteueranrechnung 289
E. Verfahrensrechtliche Folgen 289
F. Verfassungsmäßigkeit 290
§ 8 Einfluss der Gewerbesteuer auf die Standort- und Rechtsformwahl 291
A. Bedeutung des Unternehmensstandorts 291
I. Standortfaktor Hebesatz 291
II. Weitere Standortfaktoren 291
B. Kapitalgesellschaft versus Personenunternehmen 292
I. Gewerbesteuerbelastung 293
II. Gesamtsteuerbelastung 294
III. Parameter für die Standort- und Rechtsformwahl 301
Stichwortverzeichnis 303

§ 1 Gewerbesteuerpflicht (S. 27)

A. Gewerbesteuer als Objektsteuer

Gegenstand der Gewerbesteuer sind jeder stehende Gewerbe- sowie jeder Reisegewerbebetrieb, soweit diese jeweils im Inland betrieben werden (§§ 2 Abs. 1 S. 1, 35a Abs. 1 GewStG). Die Vermögensverwaltung und die freie Berufstätigkeit werden von der Gewerbesteuer nicht erfasst. Wer Inhaber eines Gewerbebetriebs ist, ist dabei ohne Bedeutung, die Gewerbesteuer knüpft allein an das Vorliegen eines Gewerbebetriebs als solchen an. Dem gewerbetreibenden Unternehmer wird (nur) die Rolle des Schuldners der Gewerbesteuer (= Steuersubjekt) zugewiesen (§ 5 GewStG). Diese sachlichen/objektbezogenen Anknüpfungspunkte der Gewerbesteuer sowie ihrer Zuordnung in § 3 Abs. 2 AO zu den Realsteuern weist die Gewerbesteuer ihrem Wesen nach als Sach- bzw. Objektsteuer aus.

Die Steuergesetze enthalten keine Legaldefinition des Begriffs der Realsteuer, der Begriff der Objektsteuer ist gänzlich unerwähnt. Den Objektcharakter der Gewerbesteuer umschreibt der BFH dahingehend, das das Steuerobjekt (= Gewerbebetrieb) mit der ihm eigenen Ertragskraft ohne Rücksicht auf die persönlichen Merkmale des Steuersubjekts und seiner persönlichen Beziehung zum Steuerobjekt erfasst wird, die Objektsteuer stellt nicht auf die persönliche Leistungsfähigkeit ab.

Die Gewerbsteuer als auf dem Objekt „Gewerbebetrieb" lastende Steuer ist eine ausschließlich durch den Gewerbebetrieb verursachte Aufwendung. Diese kann bis einschließlich Erhebungszeitraum 2007 im Rahmen des § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgabe abgezogen werden, was zu einer Verminderung der Einkommen- und Körperschaftsteuer und über § 7 GewStG auch zu einer Verminderung der Gewerbsteuer selbst führt. Die Regelung des § 7 GewStG legt den einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Gewinn aus Gewerbebetrieb der Ermittlung der Gewerbesteuer als Bemessungsgrundlage zu Grunde. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 diese Steuersystematik aufgegeben.

In § 4 Abs. 5b EStG n.F. ist nun ausdrücklich normiert, dass die Gewerbsteuer sowie die auf diese entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben (mehr) darstellen. Die Gewerbesteuer ist damit ab dem Erhebungszeitraum 2008 weder im Rahmen der Einkommen- und Körperschaftsteuer als Betriebsausgabe zu berücksichtigen noch mindert sie über § 7 GewStG ihre eigene Bemessungsgrundlage.

Als Konsequenz dieser Gesetzesänderung kann die Gewerbsteuer in Abweichung zu R 6.3 Absatz 5 Satz 2 EStR (2005) unter anderem auch nicht mehr als Bestandteil der Herstellungskosten durch den Steuerpflichtigen aktiviert werden, ansonsten wäre zumindest einen Teil der Gewerbesteuer im Rahmen der (steuerrechtlichen) Absetzungsvorschriften entgegen der Ratio des § 4 Abs. 5b EStG n.F. Steuer mindernd zu berücksichtigen. Die Gewerbsteuer begründet damit zukünftig bei den Ertragsteuern eine Effektivsteuerbelastung, soweit eine Gewerbesteueranrechnung im Rahmen des § 35 EStG nicht einschlägig ist. Sie ist nicht mehr als „Kostensteuer" zu qualifizieren.

B. Gewerbebetrieb im Inland

I. Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Tätigkeit

1. Voraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit

Den Gewerbesteuerobjekten des stehenden Gewerbebetriebs und des Reisegewerbebetriebs ist gemein, dass diese jeweils das Vorliegen eines Gewerbebetriebs voraussetzen, um unter den Anwendungsbereich des Gewerbesteuergesetzes zu fallen. Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbe ist (§ 1 GewStDV). Reisegewerbebetrieb ist ein Gewerbebetrieb, dessen Inhaber nach der Gewerbeordnung einer Reisegewerbekarte bedarf (§§ 35a Abs. 2 GewStG, 35 GewStDV).

Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetztes (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG). Die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs ist im Einkommensteuergesetz unter § 15 Abs. 2 normiert.

Erscheint lt. Verlag 8.5.2008
Zusatzinfo XXV, 283 S.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht Gewerbesteuer
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Gewerbe • Gewerbebetrieb • Gewerbesteuer • Gewerbesteuern • Gewerbesteuerrecht • Hebesatz • Steuerbefreiung • Steuermessbetrag • Unternehmenssteuern • Unternehmenssteuerreform • Unternehmensteuerreform • Verlustnutzung
ISBN-10 3-8349-9669-6 / 3834996696
ISBN-13 978-3-8349-9669-5 / 9783834996695
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