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Die Tierarztpraxis - Praxisnachfolge -  Jürgen Althaus

Die Tierarztpraxis - Praxisnachfolge (eBook)

Fachbuch-Bestseller
Gestaltung aus rechtlicher und steuerlicher Sicht. Ein Leitfaden für Inhaber und Nachfolger

(Autor)

Jürgen Althaus (Herausgeber)

eBook Download: EPUB
2024 | 1. Auflage
152 Seiten
Schlütersche (Verlag)
978-3-8426-0082-9 (ISBN)
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Bei älteren Praxisinhabern kommt irgendwann der Wunsch auf, die Zukunft ihrer Tierarztpraxis zu sichern und diese in gute Hände abzugeben. Allerdings ist die Suche nach einem geeigneten Nachfolger nicht leicht, denn es gibt deutlich mehr Praxisabgeber als potenzielle Praxisübernehmer. Eine rechtzeitige und systematische Vorbereitung ist also enorm wichtig. Die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Praxisnachfolge werden hier ausführlich beschrieben: vom Verkauf an einen Assistenten oder eine Assistentin über den Verkauf an eine Investorenkette bis hin zur Bildung einer Übergangskooperation mit anschließendem Ausstieg. Allen gemein ist, dass viele rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten sind. Die zahlreichen Fallbeispiele und Praxistipps in diesem Buch helfen, eine individuelle, rechtlich und steuerlich optimale Lösung zu finden.

Jürgen Althaus studierte Rechtswissenschaften in Münster und ist seit 1996 als Rechtsanwalt tätig. Seit 2015 hat er einen Lehrauftrag an der Tierärztlichen Hochschule Hannover. 2017 gründete er die auf Tierärzte spezialisierte Kanzlei 'Tiermedrecht - Anwaltskanzlei Althaus", seit 2022 ist er Dozent am Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin. Jürgen Althaus ist Autor zahlreicher Fachartikel und -bücher, er berät und vertritt bundesweit Tierärzte in allen rechtlichen Belangen.

Jürgen Althaus studierte Rechtswissenschaften in Münster und ist seit 1996 als Rechtsanwalt tätig. Seit 2015 hat er einen Lehrauftrag an der Tierärztlichen Hochschule Hannover. 2017 gründete er die auf Tierärzte spezialisierte Kanzlei „Tiermedrecht – Anwaltskanzlei Althaus", seit 2022 ist er Dozent am Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin. Jürgen Althaus ist Autor zahlreicher Fachartikel und -bücher, er berät und vertritt bundesweit Tierärzte in allen rechtlichen Belangen.

Statt an einen Kollgen, kann der Tierarzt seine Praxis auch an einen Investor verkaufen ( Abb. 3-1).

Abb. 3-1 Verkauf der Tierarztpraxis an einen Investor

3.1 Einleitung


Im Jahr 2015 ging eine gewisse Aufregung durch die Tierärzteschaft. Der Grund dafür lag darin, dass die ersten Investoren-Gesellschaften („Praxisketten“, Corporates) die Tierärzteschaft für sich entdeckten und begannen, tierärztliche Kliniken zu kaufen. Es handelte sich zunächst um die beiden größten Investoren aus Skandinavien, namentlich IVC Evidensia und AniCura. Das Für und Wider wurde in der Tierärzteschaft äußerst kontrovers diskutiert.

Mittlerweile sind weitere Investoren-Gesellschaften wie etwa Tierarzt Plus Partner, Altano, TeamVet, VetPartners, Veternicum, Medivet und VetGruppen hinzugekommen. Weitere Ketten bereiten aktuell ihren Eintritt in den Praxismarkt vor. Währenddessen werden sowohl in der Tierärzteschaft als auch in der Öffentlichkeit die Vor- und Nachteile der Praxisketten diskutiert. Dessen ungeachtet wachsen einige der genannten Praxisketten durch unverminderten Zukauf von Praxen und Kliniken weiter, sodass die ersten Praxisketten sicherlich in Kürze die Anzahl von 100 angeschlossenen Praxen und Kliniken übersteigen dürften.

Zu Beginn der Entwicklung haben sich die Investoren auf relativ große Kliniken mit verhältnismäßig hohen Umsatzzahlen (größer 1 Mio. Euro) fokussiert. Mittlerweile sind auch zunehmend mittelgroße und kleinere Einzelinhaber-geführte Praxen in den Blick geraten. So scheint es das Ziel einiger Investoren-Gesellschaften zu sein, kleinere und mittlere Tierarztpraxen, die gewissermaßen als „Satelliten“ um eine größere Klinik angesiedelt sind, zu kaufen, um örtliche, regionale oder sogar bundesweite Netzwerke zu bilden.

In diesem Zusammenhang treten Investoren-Gesellschaften häufig unvermittelt an einen Praxisinhaber heran, zeigen Interesse am Kauf seiner Praxis und unterbreiten ein konkretes Angebot. Obwohl Praxisinhaber einer Investoren-Gesellschaft oft kritisch gegenüberstehen, kann sich die Kontaktaufnahme für sie als Glücksfall herausstellen. Dies ist dann der Fall, wenn der Praxisinhaber ein gewisses Alter, konkret 55 Jahre und älter, erreicht hat und Schwierigkeiten hat, für seine Praxis einen Nachfolger zu finden. Viele Praxisinhaber suchen verzweifelt nach einem potenziellen Nachfolger. Sie treten in Gespräche mit angestellten Assistenten oder nehmen die Dienste von Praxisvermittlungen und Jobbörsen in Anspruch. Wegen des eingangs in diesem Buch dargestellten Missverhältnisses zwischen Verkaufspraxen und Kaufinteressenten stellt sich das Finden eines Praxisnachfolgers oftmals als äußerst schwierig oder gar aussichtslos dar. So kann es sich als Chance erweisen, wenn der Praxisinhaber seine Praxis an eine Investoren-Gruppe verkaufen und im Anschluss daran noch für einen gewissen Zeitraum im Anstellungsverhältnis in der vormals eigenen Praxis tätig sein kann.

Nachfolgend werden die Besonderheiten des Verkaufs der Praxis an eine Investoren-Gesellschaft dargestellt.

3.2 Ablauf des Praxiskaufs


Im vorherigen Kapitel wurde der Ablauf des Verkaufs einer Tierarztpraxis an einen Assistenten bzw. einen bisher fremden Fachkollegen beschrieben. Man sollte meinen, dass der Verkauf der Praxis an eine Investoren-Gesellschaft gleich abläuft. Das ist aber nicht der Fall.

BEACHTE

Während der Verkauf der Praxis an die bisher angestellte Assistentin möglicherweise noch im Rahmen von lockeren Gesprächen und Verhandlungen sowie möglicherweise im Einzelfall noch unter Zuhilfenahme eines gängigen Mustervertrags vonstatten gehen konnte, sieht der Ablauf bei einem Verkauf der Praxis an eine Investoren-Gesellschaft deutlich anders, nämlich anspruchsvoller, aus.

Zum einen hat es der Verkäufer mit einem professionellen und betriebswirtschaftlich geschulten Käufer zu tun. Der Praxiskäufer wird im Rahmen der mit dem Investor anstehenden Gespräche und Verhandlungen erheblich gefordert, zum Teil vielleicht auch überfordert. Der Verkäufer muss meist eine sanktionsbehaftete Verschwiegenheitserklärung, teilweise Vorverträge oder einen Letter of Intent ( Kap. 2.4) unterschreiben.

Der Investor wird in der Regel eine Due Diligence, also eine Risikobewertung des gesamten Vorhabens durchführen. Im Rahmen dieser Due Diligence hat der Verkäufer die gesamte finanzielle, wirtschaftliche, personelle und rechtliche Situation der Praxis offenzulegen und in diesem Zusammenhang sämtliche Zahlen, Daten, Verträge, Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Forderungen, Verbindlichkeiten u. Ä. nachvollziehbar zugänglich zu machen.

Die Investoren lassen sich in der Regel von national und sogar international tätigen Großkanzleien anwaltlich vertreten. Die dort erstellten Verträge sind äußerst umfangreich und sprachlich, insbesondere jedoch rechtlich, äußerst anspruchsvoll.

Das Ziel des Verkäufers sollte immer darin bestehen, mithilfe eines in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalts und eines erfahrenen Steuerberaters Gespräche und Verhandlungen „auf Augenhöhe“ zu führen. Um das zu erreichen, sind die nachfolgend dargestellten „Spielregeln“ von Bedeutung.

PRAXISTIPP

Investoren lassen sich in der Regel von national und sogar international tätigen Großkanzleien anwaltlich vertreten. Die von den Kanzleien der Investoren erstellten Verträge sind sehr umfangreich sowie sprachlich und rechtlich äußerst anspruchsvoll. Der Verkäufer sollte einen in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt und Steuerberater ins Boot holen, um professionell verhandeln zu können.

3.2.1 Vertragsanbahnung


In den meisten Fällen tritt eine Investoren-Gesellschaft aktiv an den Inhaber einer ins Auge gefassten Tierarztpraxis/tierärztlichen Klinik heran und bekundet Interesse an einem Kauf. Die Kontaktaufnahme erfolgt meist nach einer von dem Investor verfolgten Strategie. Diese besteht meist in dem Kauf mehrerer Praxen oder Kliniken, um sie zu einem Netzwerk zusammenzuführen, aber auch um Konkurrenzsituationen zu vermeiden.

Es gibt aber auch die umgekehrte Situation, dass ein Praxisinhaber seinerseits an eine Investoren-Gesellschaft herantritt und signalisiert, unter passenden Umständen seine Praxis verkaufen zu wollen. Rein verhandlungstaktisch ist der Praxisverkäufer hier in einer schwächeren Situation, als wenn er durch den Investor angesprochen würde, da es keinesfalls sicher ist, dass der Investor Interesse am Kauf seiner Praxis hat.

Es gibt auch Fälle, in denen ein Praxis-/Klinikinhaber mehrere Investoren-Gesellschaften gleichzeitig anspricht und seine Praxis zum Kauf anbietet. Dies geschieht meist mit dem Ziel, einen möglichst hohen Kaufpreis für die Praxis zu erzielen.

Es besteht auch die Möglichkeit, ein Bieterverfahren durchzuführen. Bei einem solchen Verfahren bereitet der Praxisverkäufer eine Dokumentation über die zu verkaufende Praxis vor und spricht anschließend mehrere Investoren-Gesellschaften an. Diese haben dann die Möglichkeit, vorläufige Kaufangebote abzugeben. Der Praxisverkäufer erhält dadurch die Möglichkeit, mehrere Kaufangebote zu erhalten und das für ihn günstigste auszuwählen.

BEACHTE

Üblicherweise will eine Investoren-Gesellschaft bereits in der Phase der Vertragsanbahnung mit dem Praxisverkäufer Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen schließen. Hier sollte mit Vorsicht vorgegangen werden, denn bei diesen Vereinbarungen wird dem Praxisverkäufer häufig eine Kontaktaufnahme und die Aufnahme von Verhandlungen mit anderen Investoren untersagt.

Im Rahmen der Vertragsanbahnung wird die Investorengruppe meist eine vorläufige und überschlägige Bewertung der Praxis vornehmen. Diese wird dann die Grundlage eines ersten Angebots sein.

3.2.2 Letter of Intent


Im Anschluss an die erste Kontaktaufnahme zwischen dem Investor und dem Praxisverkäufer wird meist – regelmäßig durch den Investor – ein Letter of Intent (LoI) übersandt. Zum Teil wird dieser Letter of Intent auch Memorandum of Understanding (MoU), unverbindliches Angebot oder Partnerschaftsangebot genannt. Die Erklärung wird dem Praxisverkäufer oftmals bereits mit einer Unterschrift der bevollmächtigten Verhandlungsführer des Investors überreicht.

Der wesentliche Inhalt des Letter of Intent besteht in einer Zusammenfassung der bisher erreichten Verhandlungsergebnisse und der Fixierung der Verhandlungsposition. Ferner enthält der Letter of Intent eine Absichtserklärung zum Vertragsschluss, allerdings ohne jegliche Rechtsverbindlichkeit. Häufig sind dort folgende Punkte aufgenommen:

Einführung, Darstellung des Vorhabens, gemeinsame Zielsetzung

Definition des Gegenstands des...

Erscheint lt. Verlag 8.1.2024
Zusatzinfo 12 Abbildungen
Sprache deutsch
Themenwelt Veterinärmedizin
Schlagworte Ausscheidensvereinbarung • Corporate • Gesellschaftsanteile • Gesellschaftsform • Investor • Praxisabgeber • Praxisinhaber • Praxiskaufvertrag • Praxiskette • Praxisnachfolge • Praxisübernahme • Praxisübertragung • Steuerfreibetrag • Steuervergünstigungen • Übergangskooperation • Umsatzsteuer
ISBN-10 3-8426-0082-8 / 3842600828
ISBN-13 978-3-8426-0082-9 / 9783842600829
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