Nicht aus der Schweiz? Besuchen Sie lehmanns.de

Der Taubenhasser und das Fenster zum Hof (eBook)

Unglaubliche Wiener Gerichtsprozesse
eBook Download: EPUB
2021 | 1. Auflage
224 Seiten
Haymon (Verlag)
978-3-7099-3947-5 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Der Taubenhasser und das Fenster zum Hof -  Michael Möseneder
Systemvoraussetzungen
16,99 inkl. MwSt
(CHF 16,60)
Der eBook-Verkauf erfolgt durch die Lehmanns Media GmbH (Berlin) zum Preis in Euro inkl. MwSt.
  • Download sofort lieferbar
  • Zahlungsarten anzeigen
HEUTE STEHST DU VOR GERICHT: ALS BEOBACHTER*IN! WAS PASSIERT EIGENTLICH IN EINEM GERICHTSSAAL? Wenn du nicht gerade eine BANK AUSGERAUBT HAST, weißt du das vermutlich nicht so genau. Außer du bist LEIDENSCHAFTLICHER GERICHTSKOLUMNEN-FAN. Dabei ist es OFT SPANNEND, MANCHMAL TRAGISCH, UND IMMER WIEDER HÖCHST UNTERHALTSAM, was sich vor dem Richter*innentisch so abspielt ... MANCHE GERICHTSPROZESSE SIND SO ABSURD WIE DAS LEBEN: Wie zum Beispiel der Fall von der UNTALENTIERTEN BETRÜGER-OMI oder VOM MANN, DER EINE STRASSENBAHN STAHL. Außerdem auf der Anklagebank: RABIATE WILDPINKLER, AGGRESSIVE PARKLÜCKEN-DIEBE UND TRENNUNGSBEDINGTE MEERSCHWEINCHEN-VENDETTA. Doch neben solchen Geschichten gibt es durchaus auch STRAFTATEN, DIE GANZ UND GAR NICHT LUSTIG SIND. Fälle, die man einfach nicht glauben möchte. Die erschaudern lassen. Bei denen man KURZZEITIG DEN GLAUBEN AN DIE MENSCHHEIT VERLIERT ... DIESE STORIES GEHEN DIR SO SCHNELL NICHT WIEDER AUS DEM KOPF Zum Glück musst du NICHT ERST EIN VERBRECHEN BEGEHEN, um einen EINBLICK IN DIE WELT DER WIENER JUSTIZ zu bekommen. Wir schicken lieber jemanden vor, der dir DIE KNACKIGSTEN HIGHLIGHTS, DIE INTERESSANTESTEN SCHLAGLICHTER UND DIE VERRÜCKTESTEN BEGEGNUNGEN serviert: MICHAEL MÖSENEDER! Lass dich von seinen UNGLAUBLICHEN GESCHICHTEN mitreißen - ALS GERICHTSREPORTER hat Michael Möseneder SCHON FAST ALLES GESEHEN. Er hat ein UNTRÜGLICHES GESPÜR DAFÜR, WELCHE PROZESSE BESONDERS SPANNEND WERDEN KÖNNTEN - und die besucht er dann auch und berichtet darüber. Einige seiner Fälle kennst du vielleicht schon aus dem STANDARD, andere sind erstmals hier zu lesen. SEINE LIEBLINGSFÄLLE HAT ER IN DIESEM BUCH FÜR DICH VERSAMMELT. SPOILER-WARNUNG! Ob du nun zum VERURTEILEN, FREMDSCHÄMEN ODER MITFÜHLEN tendierst, bestimmte Geschichten einfach überblättern musst oder alles fassungslos in dich aufnimmst - HIER WIRST DU SCHMUNZELN, GRÜBELN, EMPÖRT DEN KOPF SCHÜTTELN UND DICH VERSTÖRT FRAGEN: 'IST DAS WIRKLICH PASSIERT?!'

Michael Möseneder ist seit 1993 im Chronik-Ressort des STANDARD daheim. Am meisten hat ihn immer die sogenannte 'Blutchronik' beschäftigt- zunächst als Polizeiberichterstatter, dann als Gerichtsreporter. Er hat ein untrügliches Gespür dafür, welche Prozesse besonders spannend werden könnten - und die besucht er dann auch. 2021 erscheint sein Debüt bei Haymon: 'Der Taubenhasser und das Fenster zum Hof. Unglaubliche Wiener Gerichtsprozesse'.

Michael Möseneder ist seit 1993 im Chronik-Ressort des STANDARD daheim. Am meisten hat ihn immer die sogenannte "Blutchronik" beschäftigt– zunächst als Polizeiberichterstatter, dann als Gerichtsreporter. Er hat ein untrügliches Gespür dafür, welche Prozesse besonders spannend werden könnten - und die besucht er dann auch. 2021 erscheint sein Debüt bei Haymon: "Der Taubenhasser und das Fenster zum Hof. Unglaubliche Wiener Gerichtsprozesse".

Das tote Meerschweinchen in der Problembeziehung


Nach der Verlesung der Anklageschrift im Verfahren gegen Wolfgang St. muss Richterin Claudia Bandion-Ortner zunächst den Staatsanwalt korrigieren. Der wirft dem 44-Jährigen vor, am 12. Juni seine damalige Lebensgefährtin mit einem Stock verprügelt und tags darauf ihren Hamster getötet zu haben. „In der Anzeige ist allerdings von einem Meerschweinchen die Rede“, wirft Bandion-Ortner ein. „Ja, es war ein Meerschweinchen“, klärt der Angeklagte auf.

St. hat sechs einschlägige Vorstrafen, zuletzt wurde er 2015 wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu 20 Monaten unbedingt verurteilt. „Was machen Sie jetzt?“, will die Richterin von ihm wissen. „AMS. I mecht wieda auf an Bagger aufi“, skizziert er seinen Plan.

Dass er Silvia S. damals verprügelt habe, bestreitet er entschieden. Aber: „Des mit dem Meerschweinchen stimmt“, gesteht St. die angeklagte Tierquälerei ein. „Warum machen Sie denn sowas? Haben Sie Probleme, sind Sie cholerisch veranlagt?“, fragt Bandion-Ortner. „A schlechte Kindheit.“ – „Die kann aber auch nicht für alles zählen. Wie lange waren Sie mit Frau S. zusammen?“ – „Fünf Jahre und acht Monate.“ – „Wie war die Beziehung? Haben Sie oft gestritten?“ – „Ja.“ – „Kam es da auch zu Gewalt?“ – „Nein.“ – „Ich seh da nämlich, dass es mehrere Verfahren gab, die mit Freisprüchen endeten, da Frau S. die Aussage verweigert hat. Woher hatte sie denn die blauen Flecken am 12. Juni?“ – „Das war nicht ich, sie hat Epilepsie“, lautet die Antwort.

„Wieso töten Sie das Meerschweinchen Ihrer Lebensgefährtin?“ – „Es waren meine. Ich habe sie ihr gekauft“, merkt der bullige Angeklagte bockig an. „Wie haben die geheißen?“, interessiert die Richterin. „Fragen Sie mich nicht. Sie hat ihnen irgendwelche Namen gegeben.“

St. geriert sich allerdings als Tierfreund. „I hob s’ ausagnumma und bled am Gnack dawischt“, schildert er die Vorgänge am 12. Juni. S. sei zum Tierarzt gefahren, der sagte, wenn sich der Zustand nicht bessere, müsse das Tier eingeschläfert werden. „Wir hatten ka Göd dafia. Es hot am nächsten Tog nix mehr gfressn und gsoffn.“ Also habe er zur Selbsthilfe gegriffen, das Tier in ein Hundekotsackerl gesteckt und mehrmals gegen die Tischkante geschlagen.

Silvia S. erzählt als Zeugin eine andere Geschichte – auch bezüglich der Qualität der Partnerschaft. „Wie er arbeiten war, war er ganz normal. Aber dann hat er nur mehr Schnaps getrunken und ist aggressiv geworden. Wie er dann fremdgegangen ist, habe ich ihn am 16. Juni aus der Wohnung geworfen.“

Die 46-Jährige lüftet auch das Namensgeheimnis: Alessandro habe sie das Meerschweinchen genannt, das St. zwei Monate zuvor gekauft hat. „Er hat gesagt, er kann ihn nicht ausstehen, weil er zu strubbelig ist“, erinnert sie sich. Am 12. Juni habe sie gesehen, wie der Angeklagte das Tier mit einem Stock geschlagen habe.

„Ich wollte ihm den wegnehmen, er hat mich am Arm gepackt und weggestoßen, daher stammen die blauen Flecken.“ – „Moment, er hat das Meerschweinchen und nicht Sie mit dem Stock geschlagen? Das haben Sie bei der Polizei noch umgekehrt gesagt“, ist Bandion-Ortner verwirrt. Die Zeugin bleibt bei ihrer Darstellung. Sie sei zum Tierarzt gefahren, ihrer Meinung nach sei Alessandro durchaus noch lebensfähig gewesen, als St. ihn tags darauf gegen die Tischkante schlug.

Aufgrund der widersprüchlichen Angaben spricht die Richterin St. vom Vorwurf der Körperverletzung frei, für die Tierquälerei muss er eine Strafe von 100 Tagessätzen à vier Euro zahlen oder 50 Tage in Haft. „Sie ins Gefängnis zu schicken wegen eines Meerschweinchens ist auch ein bisschen schwierig“, gibt Bandion-Ortner zu, die überzeugt ist, die Geldstrafe sei genug, dem Angeklagten zu verdeutlichen, dass man ein Meerschweinchen nicht so einfach töten darf.

Ein berühmter Gallier und Nothilfe für einen Hund


Dass sie einen Passanten am Morgen des 18. März in Wien-Wieden gekratzt hat, gibt Nadine N. vor Richter Thomas Kreuter zerknirscht zu. Dass sie davor aber ihren Hund gequält haben soll, bestreitet die 29-Jährige mit Vehemenz: „Das ist mein Hund, ich lebe nur für sie! Ich habe sie seit eineinhalb Jahren, sie ist schwer krank, ich würde ihr nie etwas tun“, beteuert die Unbescholtene.

Genau genommen war es ein Kater, der sie auf die Anklagebank gebracht hat. Am Abend zuvor war sie mit einer 20 Jahre alten Studentin fort, der Abbau des konsumierten Ethanols war beim morgendlichen Gassigehen noch nicht abgeschlossen. „Ich war betrunken“, gibt N. zu, „und aufgebracht“, da der Hund an der Leine nicht ganz folgte. „Ich habe ihn angeschrien, aber sicher nicht mit der Leine geschlagen, wie die Dame behauptet.“

„Die Dame“ ist die 24-jährige Frau K., die als Zeugin berichtet, sie sei an diesem Morgen gerade aus dem Haustor gekommen, um zur Arbeit zu gehen. „Ich habe sofort Schreierei gehört und habe gesehen, wie der Hund auf einen anderen zugelaufen ist.“ – „War er angeleint?“, will der Richter wissen. „Nein.“ Zunächst sei sie weitergegangen; als sie meinte, die Misshandlung des Tieres zu sehen, habe sie mittels Mobiltelefon die Polizei alarmiert und sei zurückgegangen, um auf die Beamten zu warten. „Haben Sie Frau N. gefilmt?“, fragt Kreuter. „Nein, ich habe nur telefoniert.“

Die Angeklagte hatte einen anderen Eindruck, stellte die Zeugin rüde zur Rede und soll sie laut Frau K. auch geschlagen haben, was andere Zeugen aber nicht beobachtet haben. Einer von diesen ist ein Arzt, der auch gerade sein Tagwerk beginnen wollte. Er und ein weiterer Passant bestätigen, dass N.s Hund angeleint war, die Schreierei bekam der Mediziner mit. „Ich dachte mir erst, das ist eine Wiener Streiterei, heiteres Bezirksgericht, höchstens“, fasst er seinen Eindruck zusammen.

Allerdings sei die Situation immer bedrohlicher geworden, weshalb er N. auf dem Boden fixierte. Dabei erwischte ihn die Tobende am Hals. Er habe „eine Kratzwunde oberhalb des Sternums“ erlitten, gab er bei der Polizei zu Protokoll. Asterix-Kenner wissen spätestens seit dem Besuch des Galliers bei den Briten, was gemeint ist: das Brustbein nämlich. „Es tut mir leid, normalerweise bin ich nicht so“, entschuldigt sich die Angeklagte bei ihm wie zuvor bei Frau K.

Vom Vorwurf der Tierquälerei und der versuchten Körperverletzung von Frau K. spricht Kreuter die Angeklagte schließlich frei. Übrig bleiben die Kratzer am Hals des Doktors. Auch dafür erhält die 29-Jährige keine Vorstrafe – der Richter entscheidet sich für eine Diversion, die Frau muss 80 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen.

Vendetta rund ums Wuff-Forum


Der von Roman Schröck angestrebte Prozess wegen übler Nachrede gegen Georg S. lehrt Richterin Nicole Baczak vor allem eines: Der Umgang in der Szene der Hundetrainer in Österreich ist ein rauer. Vor allem, seit Schröck im Jahr 2014 den US-Amerikaner Cesar Millan, der im Fernsehen als „Hundeflüsterer“ auftritt, für Vorträge nach Österreich geholt hat. Die Methoden Millans sind umstritten und werden von Gegnern als Tierquälerei bezeichnet – so auch vom Angeklagten.

Im vergangenen September trafen der 52-jährige Schröck und der 58 Jahre alte S. in einer Fernsehdiskussion über „Kampfhunde“ aufeinander. Schröck wurde als „Dog-Coach“ vorgestellt, S. als Vertreter eines Rottweiler-Klubs. Im Zuge der Sendung warf S. dem von Andreas Schweitzer vertretenen Privatankläger vor, er habe seinen Gewerbeschein als Hundetrainer wegen einer Verurteilung als Tierquäler verloren – was dieser nicht auf sich sitzen lassen wollte.

Richterin Baczak darf also tief in die Welt der Kynologen eintauchen. Und erfährt, dass es „Verbandstrainer“ und „freie Hundetrainer“ gibt, „Problemhundtherapeuten“ und „Dogaudit-Prüfer“. Der Angeklagte erinnert sich, dass es ab 2014 Probleme gab – in Internetdiskussionsrunden wie dem Wuff-Forum wurde über Millan, Schröck und deren Methoden debattiert; nach einem seiner Beiträge schickte der Kläger ihm ein selbstverfasstes Buch, in dem S. nicht gut wegkam.

Der unbescholtene S. beteuert, die Angriffe ignoriert zu haben. Als einer seiner Kollegen, der als „Hundeschweiger“ bekannt ist, in einer anderen TV-Sendung auftrat, habe er Mails vom Kläger erhalten, die als – nun ja – unverblümt zu bezeichnen sind. „Er hat mir, verzeihen Sie, geschrieben, er brunzt ma am Tisch, und wir können es dann aufschlecken“, schildert er. „Ist das irgendein Code in der Hundetrainersprache?“, erkundigt sich die Richterin. „Nein, es ist so gemeint“, erläutert der Angeklagte.

In der inkriminierten TV-Sendung attackierte Schröck die Verbandstrainer und S. persönlich, worauf der Angeklagte mit der Bemerkung über den Verlust des Gewerbescheins konterte. Er habe das von einer Sachverständigen gehört, rechtfertigt er sich, dazu habe er einen Auszug eines Gerichtsurteils. Nur: Rechtlich ist das unrichtig – der Gewerbeschein ging verloren, da Schröck eine Vorstrafe von vier Monaten bedingt wegen Stalking und gefährlicher Drohung gegen einen Nationalratsabgeordneten ausgefasst hat.

In der schriftlichen Begründung dieses Urteils nahm das Gericht allerdings sehr wohl Bezug darauf, dass Schröck auch tierschutzrechtlich aufgefallen ist. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat ihn im Jahr 2017 diesbezüglich zu 1200 Euro Verwaltungsstrafe verurteilt. „Für mich als rechtlichen Laien war das eine klare Geschichte“, rechtfertigt sich der...

Erscheint lt. Verlag 8.4.2021
Verlagsort Innsbruck
Sprache deutsch
Themenwelt Sozialwissenschaften Kommunikation / Medien Journalistik
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte Anklagebank • Begegnungen • Beobachtung • Bericht • Blutchronik • Chronik-Ressort • Gerechtigkeit • Gericht • Gerichtsfälle • Gerichtsprozesse • Gerichtsräumlichkeiten • Gerichtsreporter • Gerichtssaal • Humor • Journalismus • journalistische Berichterstattung • Justiz • Kolumne • Kriminalität • Lieblingsfälle • Prozesse • Recht • Rechtssprechung • Reportage • Richter • Sammlung • Schlaglichter • skurrile Fälle • Soziale Schichten • Spannung • Standard • Straftaten • Tatsachenberichte • tragische Fälle • True Crime • urteile • Wien • witzige Fälle
ISBN-10 3-7099-3947-X / 370993947X
ISBN-13 978-3-7099-3947-5 / 9783709939475
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
EPUBEPUB (Wasserzeichen)
Größe: 7,4 MB

DRM: Digitales Wasserzeichen
Dieses eBook enthält ein digitales Wasser­zeichen und ist damit für Sie persona­lisiert. Bei einer missbräuch­lichen Weiter­gabe des eBooks an Dritte ist eine Rück­ver­folgung an die Quelle möglich.

Dateiformat: EPUB (Electronic Publication)
EPUB ist ein offener Standard für eBooks und eignet sich besonders zur Darstellung von Belle­tristik und Sach­büchern. Der Fließ­text wird dynamisch an die Display- und Schrift­größe ange­passt. Auch für mobile Lese­geräte ist EPUB daher gut geeignet.

Systemvoraussetzungen:
PC/Mac: Mit einem PC oder Mac können Sie dieses eBook lesen. Sie benötigen dafür die kostenlose Software Adobe Digital Editions.
eReader: Dieses eBook kann mit (fast) allen eBook-Readern gelesen werden. Mit dem amazon-Kindle ist es aber nicht kompatibel.
Smartphone/Tablet: Egal ob Apple oder Android, dieses eBook können Sie lesen. Sie benötigen dafür eine kostenlose App.
Geräteliste und zusätzliche Hinweise

Buying eBooks from abroad
For tax law reasons we can sell eBooks just within Germany and Switzerland. Regrettably we cannot fulfill eBook-orders from other countries.

Mehr entdecken
aus dem Bereich
Stand und Perspektiven

von Klaus Meier; Christoph Neuberger

eBook Download (2023)
Nomos Verlag
CHF 67,40
Wenn Themen von der Tagesordnung verschwinden

von Hektor Haarkötter; Jörg-Uwe Nieland

eBook Download (2023)
Springer Fachmedien Wiesbaden (Verlag)
CHF 48,80