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Fallübungen Recht in der Pflege -  Andrea Rust

Fallübungen Recht in der Pflege (eBook)

Arbeitsbuch zur Prüfungsvorbereitung

(Autor)

eBook Download: EPUB
2023 | 2. Auflage
248 Seiten
Kohlhammer Verlag
978-3-17-043659-6 (ISBN)
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Sichere Rechtsanwendung am Arbeitsplatz Pflege ist eine zentrale Forderung an zukünftige und praktizierende Pflegekräfte. In den gesetzlichen Vorgaben zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen spiegelt sich dies wider. Die grundlegend überarbeitete zweite Auflage des Arbeitsbuchs zum Recht in der Pflege knüpft genau hier an. Das Buch richtet sich an alle Pflegekräfte in Aus-, Fort- und Weiterbildung: Die vier Rechtsbereiche Ausbildungs- und Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Betreuungsrecht und Sozialrecht werden ausführlich besprochen, wobei die wesentlichen rechtlichen Inhalte aus den elf Curricularen Einheiten des Rahmenlehrplans der generalistischen Pflegeausbildung integriert sind. Vielfältige Übungen ermöglichen das Wiederholen und Vertiefen der eigenen Rechtskenntnisse. Zahlreiche praxisnahe Fallübungen schulen den Umgang mit den für Prüfungsaufgaben typischen Operatoren. Lösungsvorschläge für alle Übungen und Fälle sowie Übersichten zu Strukturen rechtlichen Denkens und der juristischen Fachsprache vervollständigen das Buch. Es ist daher für alle in der Pflege Tätigen ideal zur Vorbereitung auf die Anforderungen in Prüfungen und im Arbeitsalltag geeignet.

Andrea Rust, Ass. Jur. Juristin, ist als freiberufliche Dozentin in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pflegeberufen in Niedersachsen tätig.

Andrea Rust, Ass. Jur. Juristin, ist als freiberufliche Dozentin in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pflegeberufen in Niedersachsen tätig.

2          Operatoren – Anforderungsbereich II


(Der Schwerpunkt liegt auf Verben, die typisch sind für schriftliche und mündliche Prüfungen.)

Einführung:


Der AFB II umfasst Aufgabenstellungen, die auf der Anwendungsebene angesiedelt sind. Das erlernte Wissen muss jetzt mit den Angaben des Falls/des Sachverhalts/der Handlungssituation in Verbindung gebracht und angewendet werden. Es geht folglich im Schwerpunkt um Transferarbeit (Übertragung des Gelernten auf das/die dargestellte/n Problem/e!).

Die nachfolgenden Übungsaufgaben veranschaulichen die Operatoren und trainieren deren Anwendung in unterschiedlichen rechtlichen Themengebieten.

ERKLÄREN


etwas durch die Angabe von Ursachen und Bedingungen verständlich machen

Beispielaufgabe:


Erklären Sie den Umgang mit der Aufsichtspflicht in der Pflege.

Antwort:


Pflegekräfte kann eine Aufsichtspflicht ggü. einem zu versorgenden Menschen treffen, wenn bei diesem eine Situation gegeben ist, in der bestehende Gefahren nicht mehr erkannt werden oder angemessen mit ihnen umgegangen werden kann. Diese konkrete Gefahr müsste erkannt und festgestellt werden.

Dann müsste die Gefahr abgestellt werden. D. h.: Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Ressourcen des Betroffenen zu erwägen, um die Gefahr abzustellen. Die Abwägung des Für und Wider erfolgt unter besonderer Berücksichtigung

•  der Sicherheitsinteressen der Einrichtung und

•  der Gewährleistung einer freien, selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Person.

VERGLEICHEN


prüfend gegeneinander abwägen, Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten, Unterschiede darstellen

Beispielaufgabe:


Vergleichen Sie Mord und Totschlag.

Antwort:


Beides sind Straftaten, die das Töten eines anderen Menschen verbieten. Totschlag erschöpft sich in diesen Vorgaben, ergänzt um die Vorgabe des vorsätzlichen Handelns. Mord beinhaltet den Totschlag und verlangt zusätzlich eine im StGB genannte besondere Begehungsweise oder ein besonderes Motiv (= Mordmerkmale).

ANALYSIEREN


aus einem Ganzen Einzelbestandteile untersuchen und geordnet darstellen

Beispielaufgabe:


Analysieren Sie die Vorgaben für eine ordentliche Kündigung durch den AG mit und ohne Beachtung des KSchG.

Antwort:


Die ordentliche oder auch fristgemäße Kündigung seitens des AG setzt voraus, dass

•  schriftlich gekündigt wird,

•  ein Grund nicht angegeben werden muss und

•  eine Frist (aus Vertrag oder Gesetz) einzuhalten ist.

Wenn in einem Betrieb allerdings mehr als fünf AN in Vollzeit arbeiten, muss der AG das KSchG beachten. Danach werden die AN, die bereits länger als sechs Monate im Betrieb arbeiten, durch die Vorlage eines Kündigungsgrundes (Person, Verhalten, Betrieb) vor Kündigungen besonders geschützt. Der AG muss im Zweifel das Bestehen des Grunds nachweisen (Kündigungsschutzklage). Die übrigen Vorgaben entsprechen den allgemeinen der ordentlichen Kündigung.

ERLÄUTERN


zusätzliche Informationen zum Verständnis heranziehen

Beispielaufgabe:


Ein Kollege von Ihnen arbeitet seit dem Eintritt der Demenz bei seiner Mutter nur noch halbtags in der Einrichtung Ihres AGs. In dieser Zeit ist die Mutter in der Tagespflege. Nach Dienstschluss holt der Kollege die Mutter nach Hause in den gemeinsamen Haushalt. Unbeaufsichtigt kann sie seiner Einschätzung nach nicht mehr bleiben.

Erläutern Sie die Leistungen der Pflegekasse für die Versorgung der Mutter Ihres Kollegen. Die Mutter hat Pflegegrad 3.

Antwort:


Die Mutter wird laut Fallschilderung von Sohn und Tagespflege arbeitsteilig versorgt. Es liegt hier eine Kombinationspflege vor. Für die Pflege durch den Sohn erhält die Mutter Pflegegeld (Höhe abhängig von ihrem Pflegegrad) und für den Tagespflegeaufenthalt die Leistung teilstationäre Pflege (Höhe ebenfalls abhängig vom Pflegegrad). Bei dieser Kombination stehen beide Leistungen ungekürzt nebeneinander. Es werden also jeweils 100 % von der Pflegekasse finanziert.

ABLEITEN


eine Sache von etwas herleiten bzw. auf etwas zurückführen

(Variante: NACHWEISEN – etwas mit Fakten, Theorien bestätigen)

Beispielaufgabe:


Leiten Sie aus der gerichtsmedizinischen Diagnose, ein Patient mit infauster Prognose ist an der Überdosis eines Präparats gestorben, die Bedingungen für seinen Tod durch Suizid oder Sterbehilfe ab.

Antwort:


Entscheidend ist die Frage, wie die Überdosis in den Körper des (sterbenskranken) Verstorbenen kam. Hat er sich die Überdosis wissentlich selbst zugeführt (mindestens letzter Akt der Einnahme), dann liegt ein Suizid vor. Ist die Überdosis durch eine Person von außen zugeführt worden (durch letzten Akt, z. B. Injektion), dann liegt Sterbehilfe vor.

BESTIMMEN


etwas durch analytische Arbeit herausfinden

Beispielaufgabe:


Einem Patienten (amb.)/Bewohner (stat.) wird im Rollstuhl ein von ihm nicht zu öffnender Gurt angelegt. Bestimmen Sie die Bedingungen, die zu einer Anwendung des § 1831 BGB führen.

Antwort:


Das Betreuungsrecht kommt zur Anwendung, wenn an einem einwilligungsunfähigen Menschen eine Freiheitsberaubung begangen wird und die Voraussetzungen des Betreuungsrechts gegeben sind: Patient ist nicht mehr einwilligungsfähig; Patient ist in der Situation zu eigenständiger Bewegung fähig (kann Rollstuhl ohne menschliche Hilfe verlassen), Maßnahme wird dauerhaft oder regelmäßig wiederkehrend angewandt; durch Pflegekräfte. Sind diese Bedingungen gegeben und kann der Betroffene zusätzlich den Gurt nicht selbständig öffnen, muss das Betreuungsrecht bei Durchführung dieser Maßnahme beachtet werden.

UNTERSUCHEN


mit Hilfe bestimmter Merkmale genau prüfen

Beispielaufgabe:


Pflegefachmann Georg stürzt auf dem morgendlichen Weg zur Arbeit im gut gebohnerten Hausflur des Mehrfamilienhauses, in dem er wohnt. Er verstaucht sich eine Hand und bricht sich den linken Knöchel. Untersuchen Sie, ob die BGW3 hier zahlen muss.

Antwort:


Die BGW müsste Leistungen erbringen, wenn ein Wegeunfall gegeben ist. Wegeunfall bedeutet, auf dem direkten Weg zur Arbeit kommt es zu einem Unfall mit Körperschaden beim Versicherten.

Georg hat sich auf den Weg zur Arbeit gemacht. Er hat seine Wohnung verlassen und befindet sich im Hausflur des Mehrfamilienhauses. Ein Unfall ist geschehen. Die Verstauchung und der Bruch sind Körperschäden. Allerdings befindet sich Georg noch im von ihm bewohnten Haus. Der Weg zur Arbeit beginnt mit Verlassen des bewohnten Hauses. Das Verlassen der Wohnung ist unzureichend. Damit liegt im Fall von Georg kein Wegeunfall vor. Statt der BGW ist die GKV für die Heilbehandlung zuständig.

ZUORDNEN


etwas dort hinzufügen, wo es als zusammengehörig angesehen wird

Beispielaufgabe:


Nennen Sie die Fähigkeiten, die für die vier Vorsorgemöglichkeiten vorausgesetzt werden, und ordnen Sie sie der jeweiligen Vorsorgeform* zu.

(*Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Testament, Vorsorgevollmacht)

Antwort:


•  Nennen:

–  Einwilligungsfähigkeit

–  Geschäftsfähigkeit

–  natürliches Verständnis für den Sinn von Betreuung

–  Testierfähigkeit

•  Zuordnung:

–  Betreuungsverfügung – natürliches Verständnis für den Sinn von Betreuung

–  Patientenverfügung – Einwilligungsfähigkeit

–  Testament – Testierfähigkeit

–  Vorsorgevollmacht – Geschäftsfähigkeit

BEGRÜNDEN


Positionen, Auffassungen, Urteile usw. kausal bestimmen, argumentativ herleiten und stützen

Beispielaufgabe:


Entscheiden Sie mit kurzer Begründung, ob in den folgenden Fällen mit Vorsatz oder mit Fahrlässigkeit gehandelt wurde:

a)  Der Bewohner Otto Schulz stimmt der Heilbehandlung durch Spritzen zu. Der Arzt verwechselt die Ampullen. Es kommt zu einem...

Erscheint lt. Verlag 22.11.2023
Zusatzinfo 3 Abb., 36 Tab.
Verlagsort Stuttgart
Sprache deutsch
Themenwelt Medizin / Pharmazie Pflege Pflegemanagement / Qualität / Recht
Schlagworte Betreuungsrecht • Erbrecht • Examen • Fallbearbeitung • Haftungsrecht • Heimrecht • Pflegeausbildung • Pflegerecht • Prüfung • Sozialrecht
ISBN-10 3-17-043659-7 / 3170436597
ISBN-13 978-3-17-043659-6 / 9783170436596
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